Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

251179 VO Raumbezogene Risikoplanung und technisches Risikomanagement (2021W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), Universitätslehrgänge
DIGITAL

Montag 14.02.2022

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff fokussiert sich auf die Inhalte der Vorlesungseinheiten. Die Basis für die Prüfungen sind die Foliensätze auf Moodle und die darin angegebenen Literaturhinweise.
Vermittlung der Grundlagen der Recherche von Naturgefahreninformationen im Internet.
Vermittlung der Fähigkeit zum Lesen und Anwenden von Gefahren- und Risikokarten, Gefahrenzonenplänen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Prüfung: Anwendung des Wissens und Recherche anhand eines konkreten Fallbeispiels (Open-Book-Prüfung)

Erlaubte Hilfsmittel:
Für die schriftliche Prüfung benötigen Sie ein internetfähiges Gerät (Laptop, Tablet, notfalls geht auch ein Smartphone). WLAN/Internet-Zugang erforderlich, da Recherche mit Notebook oder Tablet. Für die Prüfung dürfen die Vorlesungsunterlagen verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Beurteilungskriterien:
• Internetrecherche der maßgeblichen Gefahren und Risiken (WebGIS), Auswertung sonstiger Informationen, geographische Lagefeststellung generelle und vollständige Beurteilung der Gefahrensituation
• Lesen und Interpretieren der recherchierten Gefahren- und Risikokarten, Priorisierung der Naturgefahreninformationen für die konkreten Fallbeispiele (Beurteilung der Relevanz)
• Recherche und generelle Anwendung der relevanten Rechtsnormen (RIS: Bau- und Raumordnungsrechte) für das konkrete Fallbeispiel
• Praktikable Vorschläge für Gebäudeschutzmaßnahmen für die prioritären/relevanten Gefahrenwirkungen
• Verfassung eines konsistenten und übersichtlichen Berichts an den Auftraggeber (Struktur, Übersichtlichkeit. Formulierung)

Für jedes der Kriterien werden 10 Punkte vergeben.

Notenschlüssel:
46-50 Punkte: Sehr Gut (1)
39-45 Punkte: Gut (2)
32-38 Punkte: Befriedigend (3)
25-31 Punkte: Genügend (4)
0-24 Punkte: Nicht genügend (5)

Letzte Änderung: Do 16.02.2023 00:22