Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

180210 VO-L Empathie: Eine multidisziplinäre Untersuchung inkl. Bedeutung für die Ethik Teil 1 (2023W)

Frühe Auffassungen

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 18 - Philosophie
VOR-ORT

Montag 29.01.2024 13:15 - 14:45 Hörsaal 3B NIG 3.Stock

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

LV-Prüfungsstoff: Das Prüfungsverzeichnis ist eine Kurzliste aus der Gesamtliteratur der VO-L, welche auf Moodle hochgeladen wird.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

LV-Art der Leistungskontrolle: Schriftliche Prüfung in Präsenz im Open-Book-Format.

Modalität der schriftlichen Prüfung: Prüfung in Präsenz auf Papier im Open-Book-Format: d.h. die Studierenden können zur Prüfung die Texte (als Ausdruck), welche auf Moodle der VO-L hochgeladen werden, des Prüfungsstoffs der VO verwenden. Der Prüfungsstoff ist eine Kurzliste aus der Gesamtliteratur der VO-L, welche ebenfalls auf Moodle der VO-L hochgeladen werden.
Es werden fünf (5) Fragen zu beantworten sein. Die Fragen, welche in Essays (= ein Essay bedeutet hier ein kurzer Text) im Ausmaß von etwa 200 Wörtern (eine halbe bis ganze Seite) zu beantworten sind, zielen auf das Verständnis des Unterrichtsstoffes, insbesondere auf das Erklären von Sachverhalten und Zusammenhängen. In der schriftlichen Prüfung mit offenen Fragen erhalten die Teilnehmenden einen Prüfungsbogen.
Die Prüfung erfolgt im Open-Book-Format, demnach können die Teilnehmenden an der Prüfung die Literatur der Lehrveranstaltung verwenden.

Lehrveranstaltungsleitung und Prüfungsaufsicht:
Frau Univ.-Prof. Dr. Patrizia Giampieri-Deutsch betreut Sie während Ihrer Prüfung am Prüfungsort.

1.Prüfungstermin (schriftliche Prüfung in Präsenz) Montag 29.01.2024 13:15 - 14:45 HS 3B NIG 3. Stock B0315
Anmeldung von Do 03.08.2023 14:00 bis Fr 26.01.2024 13:15
Abmeldung bis So 28.01.2024 13:15

Studienrechtliche Hinweise für Studierende

An- und Abmeldung zur Prüfung:
Studierende sind verpflichtet, sich selbständig in der gegebenen Frist über u:space zum gewünschten Prüfungstermin an- bzw. abzumelden.
Wer sich nicht rechtzeitig und korrekt anmeldet und erfüllt Voraussetzungen für diesen Antritt nicht, kann nicht zur Prüfung antreten. Wer sich nicht rechtzeitig von der Prüfung abmeldet, aber nicht antritt, muss als NE (= nicht erschienen) eingetragen werden und ist für den chronologisch nächsten Prüfungstermin gesperrt.
An- und Abmeldungen für die Prüfungen obliegen ausschließlich der Studienadministration (SSC Philosophie und Bildungswissenschaft der Universität Wien), d.h. Lehrende können Studierende weder an- noch abmelden.
Nach Ablauf der Anmeldefrist führt das SSC keine manuellen Nachmeldungen für Prüfungen mehr durch. Mit Verweis auf die bestehende Frist dürfen Lehrende keine Nachmeldungen nach der Frist an das SSC weiterzuleiten.
Sollten sich Studierende vor dem Ablauf der Anmeldefrist mit Schwierigkeiten bei der Anmeldung an die Lehrenden wenden, verweisen die Lehrenden sie bitte direkt an das SSC der Bildungswissenschaft.
Der Prüfungsmodus wurden Ihnen vor der Prüfung kommuniziert. Mit ordnungsgemäßer Anmeldung zur Prüfung haben Sie den Prüfungsmodus akzeptiert. Dieser Antritt wird auf die Gesamtzahl der Prüfungsantritte dieser Prüfung dazugezählt.
Sie erklären eidesstattlich mit der Teilnahme an dieser Prüfung, dass Sie diese Prüfung selbständig, ohne Hilfe Dritter und ohne unerlaubte Hilfsmittel ablegen. Ihre Prüfung kann zur Kontrolle einer Plagiatsprüfung unterzogen werden.
Innerhalb der Beurteilungsfrist von vier Wochen kann die*der Prüfer*in auch mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Prüfung vornehmen. Dies kann auch stichprobenartig erfolgen.

Unerlaubte Hilfsmittel:
Werden unerlaubte Hilfsmittel (Mobiltelefone, Computer, Tablets u.s.w.) verwendet und/oder die Prüfung nicht selbständig geschrieben, wird die Prüfung nicht beurteilt und mit einem X im Sammelzeugnis dokumentiert.

Abbruch der Prüfung:
Wird die Prüfung ohne Angabe eines wichtigen Grundes abgebrochen wird die Prüfung mit „nicht genügend“ beurteilt. Bei allfälligen Problemen wenden Sie sich an die Lehrveranstaltungsleitung oder die Prüfungsaufsicht.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

LV-Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab:

LV-Mindestanforderungen: Vorbereitung des Prüfungsstoffs der VO-L mittels der Materialien, welche auf Moodle hochgeladen werden. Teilnahme an der schriftlichen Prüfung in Präsenz.

Modalität der schriftlichen Prüfung: Prüfung in Präsenz auf Papier im Open-Book-Format: d.h. die Studierenden können zur Prüfung die Texte (als Ausdruck), welche auf Moodle der VO-L hochgeladen werden, des Prüfungsstoffs der VO verwenden. Der Prüfungsstoff ist eine Kurzliste aus der Gesamtliteratur der VO-L, welche ebenfalls auf Moodle der VO-L hochgeladen werden.
Es werden fünf (5) Fragen zu beantworten sein. Die Fragen, welche in Essays (= ein Essay bedeutet hier ein kurzer Text) im Ausmaß von etwa 200 Wörtern (eine halbe bis ganze Seite) zu beantworten sind, zielen auf das Verständnis des Unterrichtsstoffes, insbesondere auf das Erklären von Sachverhalten und Zusammenhängen. In der schriftlichen Prüfung mit offenen Fragen erhalten die Teilnehmenden einen Prüfungsbogen.
Die Prüfung erfolgt im Open-Book-Format, demnach können die Teilnehmenden an der Prüfung die Literatur der Lehrveranstaltung verwenden.

Unerlaubte Hilfsmittel:
Werden unerlaubte Hilfsmittel (Mobiltelefone, Computer, Tablets u.s.w.) verwendet und/oder die Prüfung nicht selbständig geschrieben, wird die Prüfung nicht beurteilt und mit einem X im Sammelzeugnis dokumentiert.

1.Prüfungstermin (schriftliche Prüfung in Präsenz) Montag 29.01.2024 13:15 - 14:45 HS 3B NIG 3. Stock B0315
Anmeldung von Do 03.08.2023 14:00 bis Fr 26.01.2024 13:15
Abmeldung bis So 28.01.2024 13:15

LV-Beurteilungsmaßstab: Die Gesamtleistung der schriftlichen Prüfung wird mit der fünfteiligen Notenskala: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), genügend (4) bzw. nicht genügend (5) beurteilt. Die Studierenden können ein Feedback über ihre laufenden Leistungen erhalten.

Letzte Änderung: Di 30.01.2024 08:06