Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

190117 VO PaP 1: Einführung in Psychoanalyse und ihre Bedeutung für psychosoziale Praxis (2023W)

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 19 - Bildungswissenschaft

Montag 04.03.2024 11:30 - 13:00 Hörsaal III NIG Erdgeschoß

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

LV-Prüfungsstoff: Das Prüfungsverzeichnis ist eine Kurzliste aus der Gesamtliteratur der VO, welche in der wöchentlichen VO ausgearbeitet, und anschließend in der VO und auf Moodle bekanntgegeben wird.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

LV-Methoden: Die LV wird als wöchentliche VO in Präsenz mit anschließender Diskussion geplant, welche sich anhand einer multimedialen Präsentation der Materialien entfaltet, die auf Moodle hochgeladen werden. Die Studierenden werden ermutigt, sich an der Diskussion zu beteiligen. Auch die Kasuistik wird vorbereiteit, um ein vertieftes Verständnis der interdisziplinären Materialien zu ermöglichen.

LV-Prüfungsmodalitäten: Multiple-Choice-Prüfung auf Papier in Präsenz mit Single-Choice-Items im Open-Book-Format: d.h. die Studierenden können zur Prüfung die Texte (Ausdruck), welche auf Moodle der VO hochgeladen werden, des Prüfungsstoffs der VO verwenden.
Der Prüfungsstoff ist eine Kurzliste aus der Gesamtliteratur der VO, welche ebenfalls auf Moodle der VO hochgeladen wird.
Die Multiple-Choice-Items dienen zum Verständnis des Unterrichtsstoffes, insbesondere zum Erfassen von Sachverhalten und Zusammenhängen. Bei Single-Choice-Items gibt es eine einzige richtige Antwort (= Single-Choice). Alle anderen Antwortmöglichkeiten sind eindeutig falsch. Dauer: 1 Stunde (60 Minuten) für 10 Prüfungsfragen.

Beispiel eines Single-Choice-Items:
Frage: Was ist das Ergebnis der Addition - also die Summe - aus der Zahl 2 (zwei) und der Zahl 2 (zwei)?
1) 3 (drei).
2) 5 (fünf).
3) 4 (vier).
4) 22 (zweiundzwanzig).
Die einzig richtige Antwort ist die Antwort 3) 4 (vier).

Notenschlüssel:
Sehr gut 9 bis 10 richtige Antworten (100 Punkte)
Gut 7 bis 8 richtige Antworten (80 Punkte)
Befriedigend 5 bis 6 richtige Antworten (60 Punkte)
Genügend 3 bis 4 richtige Antworten (40 Punkte)
Nicht Genügend 0 bis 2 richtige Antworten (0 – 20 Punkte)

An- und Abmeldung zur Prüfung: Studierende sind verpflichtet, sich selbständig in der gegebenen Frist über u:space zum gewünschten Prüfungstermin an- bzw. abzumelden.
Wer sich nicht rechtzeitig und korrekt anmeldet und erfüllt Voraussetzungen für diesen Antritt nicht, kann nicht zur Prüfung antreten. Wer sich nicht rechtzeitig von der Prüfung abmeldet, aber nicht antritt, muss als NE (= nicht erschienen) eingetragen werden und ist für den chronologisch nächsten Prüfungstermin gesperrt.

An- und Abmeldungen für die Prüfungen obliegen ausschließlich der Studienadministration (SSC Philosophie und Bildungswissenschaft, Universität Wien), d.h. Lehrende können Studierende weder an- noch abmelden.
Nach Ablauf der Anmeldefrist führt das SSC keine Nachmeldungen für Prüfungen mehr durch. Mit Verweis auf die bestehende Frist dürfen Lehrende keine Nachmeldungen nach der Frist an das SSC weiterzuleiten.
Sollten sich Studierende vor dem Ablauf der Anmeldefrist mit Schwierigkeiten bei der Anmeldung an die Lehrenden wenden, verweisen die Lehrenden sie bitte direkt an das SSC der Bildungswissenschaft.
Mit ordnungsgemäßer Anmeldung zur Prüfung haben Sie den Ihnen mitgeteilten Prüfungsmodus akzeptiert. Dieser Antritt wird auf die Gesamtzahl der Prüfungsantritte dieser Prüfung dazugezählt.
Sie erklären eidesstattlich mit der Teilnahme an dieser Prüfung, dass Sie diese Prüfung selbständig, ohne Hilfe Dritter und ohne unerlaubte Hilfsmittel ablegen. Ihre Prüfung kann zur Kontrolle einer Plagiatsprüfung unterzogen werden.
Innerhalb der Beurteilungsfrist von vier Wochen kann die*der Prüfer*in auch mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Prüfung vornehmen. Dies kann auch stichprobenartig erfolgen.

Werden unerlaubte Hilfsmittel (Mobiltelefone, Computer, Tablets u.s.w.) verwendet und/oder die Prüfung nicht selbständig gescheben, wird die Prüfung nicht beurteilt und mit einem X dokumentiert.
Wird die Prüfung ohne Angabe eines wichtigen Grundes abgebrochen wird die Prüfung mit „nicht genügend“ beurteilt. Bei allfälligen Problemen wenden Sie sich an die Lehrveranstaltungsleitung.

Prüfungstermine:
1.Prüfungstermin Mo 29.01.2024 16:45 - 18:15 HS I EG02 NIG Erdgeschoß
Anmeldung von Mo 27.11.2023 09:00 bis Mo 22.01.2024 09:00
Abmeldung bis Mo 29.01.2024 09:00

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

LV-Mindestanforderungen: Vorbereitung des Prüfungsstoffs der VO mittels der Materialien, welche auf Moodle hochgeladen werden. Teilnahme an der Multiple-Choice-Prüfung auf Papier mit Single-Choice-Items in Präsenz im Open-Book-Format.

Prüfungstermine (Prüfung auf Papier in Präsenz ):
1.Prüfungstermin Mo 29.01.2024 16:45 - 18:15 HS I EG02 NIG Erdgeschoß
Anmeldung von Mo 27.11.2023 09:00 bis Mo 22.01.2024 09:00
Abmeldung bis Mo 29.01.2024 09:00

LV-Beurteilungsmaßstab: Die Gesamtleistung der schriftlichen Prüfung wird mit der fünfteiligen Notenskala „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3), „genügend“ (4) bzw. „nicht genügend“ (5) beurteilt.
In der Sprechstunde können die Studierenden ein Feedback über ihre laufende Leistung erhalten.

Studienrechtliche Hinweise für Studierende

An- und Abmeldung zur Prüfung:
Studierende sind verpflichtet, sich selbständig in der gegebenen Frist über u:space zum gewünschten Prüfungstermin an- bzw. abzumelden.
Wer sich nicht rechtzeitig und korrekt anmeldet und erfüllt Voraussetzungen für diesen Antritt nicht, kann nicht zur Prüfung antreten. Wer sich nicht rechtzeitig von der Prüfung abmeldet, aber nicht antritt, muss als NE (= nicht erschienen) eingetragen werden und ist für den chronologisch nächsten Prüfungstermin gesperrt.
An- und Abmeldungen für die Prüfungen obliegen ausschließlich der Studienadministration (Studien-Service-Center Philosophie und Bildungswissenschaft der Universität Wien), d.h. Lehrende können Studierende weder an- noch abmelden.
Nach Ablauf der Anmeldefrist führt das SSC keine manuellen Nachmeldungen für Prüfungen mehr durch. Mit Verweis auf die bestehende Frist dürfen Lehrende keine Nachmeldungen nach der Frist an das SSC weiterzuleiten.
Sollten sich Studierende vor dem Ablauf der Anmeldefrist mit Schwierigkeiten bei der Anmeldung an die Lehrenden wenden, verweisen die Lehrenden sie bitte direkt an das SSC der Bildungswissenschaft.
Der Prüfungsmodus wurden Ihnen vor der Prüfung kommuniziert. Mit ordnungsgemäßer Anmeldung zur Prüfung haben Sie den Prüfungsmodus akzeptiert. Dieser Antritt wird auf die Gesamtzahl der Prüfungsantritte dieser Prüfung dazugezählt.
Sie erklären eidesstattlich mit der Teilnahme an dieser Prüfung, dass Sie diese Prüfung selbständig, ohne Hilfe Dritter und ohne unerlaubte Hilfsmittel ablegen. Ihre Prüfung kann zur Kontrolle einer Plagiatsprüfung unterzogen werden.
Innerhalb der Beurteilungsfrist von vier Wochen kann die*der Prüfer*in auch mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Prüfung vornehmen. Dies kann auch stichprobenartig erfolgen.

Unerlaubte Hilfsmittel:
Werden unerlaubte Hilfsmittel (Mobiltelefone, Computer, Tablets u.s.w.) verwendet und/oder die Prüfung nicht selbständig geschrieben, wird die Prüfung nicht beurteilt und mit einem X im Sammelzeugnis dokumentiert.

Abbruch der Prüfung:
Wird die Prüfung ohne Angabe eines wichtigen Grundes abgebrochen wird die Prüfung mit „nicht genügend“ beurteilt. Bei allfälligen Problemen wenden Sie sich an die Lehrveranstaltungsleitung oder die Prüfungsaufsicht.

Lehrveranstaltungsleitung und Prüfungsaufsicht:
Frau Univ.-Prof. Dr. Patrizia Giampieri-Deutsch betreut Sie während Ihrer MC-Prüfung am Prüfungsort.

Letzte Änderung: Do 01.02.2024 15:46