Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

200227 VO Psychologische Diagnostik II (2011W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 20 - Psychologie

Montag 30.01.2012 16:45 - 18:30 Hörsaal I NIG Erdgeschoß

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Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Frontalunterricht mit Demonstrationen (Video, PC), E-Lecturing (www.univie.ac.at/diagpd)

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Prüfung

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Qualitätsprofil für Psychologen/innen

- Profunde Kenntnis über Konzepte und Regeln der Gesprächsführung in Bezug auf die Sammlung der typischerweise mit dem gegebenen Sachverhalt in Verbindung stehenden Informationen (u.a. Projektion, Gegenübertragung, Reaktanz)

- Fertigkeit, umgangssprachliche formulierte Fragestellungen (Untersuchungsanlässe; Aufträge) in psychologische Fragen umzuformulieren (Herausarbeiten eindeutig beantwortbarer diagnostischer Fragestellungen mit Hilfe entscheidungsorientierter Gesprächsführung)

- Fertigkeit, je diagnostischer Fragestellung ein Anforderungsprofil auszuarbeiten

- Verfügbarkeit eines Kompendiums allgemeiner Bedingungszusammenhänge möglicher, den Untersuchungsanlass (mit-) beeinflussender Faktoren zur dementsprechenden Hypothesenbildung und -abklärung

- Detailkenntnisse von psychologisch-diagnostischen Verfahren (z.B. Tests) des Standardinventars der Psychologischen Diagnostik (Beherrschen des ‘state of the art’)

- Qualifikation zur selbständigen Kompetenzgewinnung in der Anwendung neuer bzw. spezieller psychologisch-diagnostischer Verfahren (z.B. Tests)

- Beherrschung der wissenschaftlich fundierten Richtlinien bei der Beurteilung der Qualität psychologisch-diagnostischer Verfahren (z.B. Tests)

- Ansprechende Routine in der Administration psychologisch-diagnostischer Verfahren (Einzeltestung; Gruppentestung; Computerdiagnostik)

- Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingung psychologischen Diagnostizierens (z.B. Datenschutz; ethische Richtlinien der Berufsverbände; Psychologengesetz; allgemeine Grundlagen der Zivil- und Strafprozessordnung; Familienrecht)

- Kenntnis spezieller Testbedingungen spezieller Populationen (z.B. Mangel an objektivem Aufgabenbewusstsein bei Kleinkindern; Simulantenphänomen)

- Objektivität in der Darstellung von Ergebnissen (strikte Trennung zur Interpretation)

- Kompetenz in der Interpretation psychologisch-diagnostischer Ergebnisse sowie in der Umsetzung in psychologische Fachgutachten (z.B. Integration diverser Sachverhalte und Einzelergebnisse an Hand einschlägiger wissenschaftlich-psychologischer Theorien; Auflösen von vermeintlichen Widersprüchen in Teilergebnissen)

- Kenntnis der psychohygienischen Versorgungsinstitutionen samt deren Angeboten in bezug auf insbesondere psychologische Behandlungsmöglichkeiten (inklusive Kenntnis der verschiedenen Konzepte der einschlägigen Psychotherapieschulen)

- Kenntnis der Bildungsinstitutionen

- Profunde Kenntnis über Konzepte und Regeln in der Präsentation (Gesprächsführung) psychologisch-diagnostischer Ergebnisse (z.B. Übermittlung von Katastrophennachrichten)

- Kompetenz zur adressatengemäßen Diktion in der Abfassung von psychologischen Gutachten (z.B. sachliche Umschreibung von Fachtermini)

- Kompetenz zur Abfassung psychologischer Gutachten in einer Art und Weise, dass die Fragestellung eindeutig beantwortet wird, ein Maßnahmenvorschlag getroffen wird und die getroffenen Schlussfolgerungen für Fachkolleg(inn)en nachvollziehbar sind.

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:38