2.1.1. Betriebswirtschaftslehre (BWL)
Als betriebswirtschaftliches Fach kann entweder die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (1.1.1) oder eine Besondere Betriebswirtschaftslehre (1.2.1) gewählt werden. Das verbleibende Lehrangebot beschränkt sich jedoch im wesentlichen auf Lehrveranstaltungen der Besonderen Betriebswirtschaftslehre.
2.1.1.1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (ABWL)
2.1.1.2. Besondere Betriebswirtschaftslehre (BBWL)
Letzte Änderung: Mi 13.06.2018 00:33