Voraussetzungen für die Teilnahme an den Prüfungen:* Bescheid über die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung einer der folgenden Universitäten: Universität Wien, Medizinische Universität Wien, Veterinärmedizinische Universität Wien, Akademie der Bildenden Künste, Universität für Angewandte Kunst, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; das Prüfungsfach muss am Zulassungsbescheid angeführt sein.Zulassungsbescheide, die nicht von der Universität Wien ausgestellt wurden, müssen einmalig (vor der ersten Prüfungsanmeldung) in der Studienzulassung/Bereich Studienberechtigungsprüfung in Original und Kopie vorgelegt werden.* Zulassung zum außerordentlichen Studium an der Universität Wien; der vorgeschriebene Studienbeitrag muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung bereits eingelangt sein.Kommissionelle Prüfung: Für die zweite und somit letzte Wiederholung einer Prüfung müssen Sie sich innerhalb der jeweiligen Anmeldefrist gesondert anmelden. Verwenden Sie dazu unser Kontaktformular (studieren.univie.ac.at/Kontakt), Thema: Studienberechtigungsprüfung, Betreff: Kommissionelle Prüfung).
Für die zweite und somit letzte Wiederholung einer Prüfung müssen Sie sich innerhalb der jeweiligen Anmeldefrist gesondert anmelden. Verwenden Sie dazu unser Kontaktformular (studieren.univie.ac.at/Kontakt), Thema: Studienberechtigungsprüfung, Betreff: Kommissionelle Prüfung).