Facheinschlägige Arbeitspraxis (10 ECTS)
Im Rahmen des Modul APM ArbPra (Alternatives Pflichtmodul Arbeitspraxis) ist ein facheinschlägiges Praktikum über den Umfang von mindestens 240 Arbeitsstunden zu absolvieren. Dieses wird mit 10 ECTS vergütet. Es sind folgende Punkte zu berücksichtigen:- vor Antritt des Praktikums ist unbedingt die Genehmigung des studienrechtlich zuständigen Organs einzuholen, ob das Praktikum auch anerkannt wird. Falls dies nicht erfolgt, kann eine Anerkennung nachträglich nicht garantiert werden.- das Arbeitspraktikum von insgesamt 240 h kann auf mehrere Praktika bei verschiedenen Arbeitgebern und über mehrere Semester aufgeteilt werden.- es ist eine Tätigkeitsprotokoll für jeden Arbeitstag anzulegen mit folgendem Inhalt: Datum, Arbeitsdauer, Tätigkeit im Umfang eines Einzeilers.- das Tätigkeitsprotokoll ist von dem/r Vorgesetzten durch seine/ihre Unterschrift zu bestätigen.- anschließend ist das Tätigkeitsprotokoll dem studienrechtlich zuständigen Organ zur Genehmigung zu übermitteln.
Letzte Änderung: Fr 12.01.2024 00:44