Universität Wien

Studienberechtigungsprüfung

Voraussetzungen für die Teilnahme an den Prüfungen:

* Bescheid über die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung einer der folgenden Universitäten: Universität Wien, Medizinische Universität Wien, Veterinärmedizinische Universität Wien, Akademie der Bildenden Künste, Universität für Angewandte Kunst, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; das Prüfungsfach muss am Zulassungsbescheid angeführt sein.

Zulassungsbescheide, die nicht von der Universität Wien ausgestellt wurden, müssen einmalig (vor der ersten Prüfungsanmeldung) in der Studienzulassung vorgewiesen werden. Melden Sie sich dafür über unser Kontaktformular (studieren.univie.ac.at/kontakt), Thema: Studienberechtigungsprüfung.

* Zulassung zum außerordentlichen Studium an der Universität Wien; der vorgeschriebene Studienbeitrag muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung bereits eingelangt sein.

Kommissionelle Prüfung:
Für die zweite und somit letzte Wiederholung einer Prüfung müssen Sie sich innerhalb der jeweiligen Anmeldefrist gesondert anmelden. Verwenden Sie dazu unser Kontaktformular (studieren.univie.ac.at/Kontakt), Thema: Studienberechtigungsprüfung, Betreff: Kommissionelle Prüfung).

Studienberechtigungsprüfung gemäß der neuen Verordnung vom 21.03.2019

Letzte Änderung: Fr 12.01.2024 00:44