Beachten Sie, dass die Bachelorarbeit laut Äquivalenzverordnung ausschließlich in den Seminaren des Typs Bachelorarbeit vorgesehen ist, wenn die ursprünglich vorgesehenen Lehrveranstaltungen, in denen eine Bachelorarbeit im auslaufenden STudiengang als als Zusatzleistung verfasst werden mußte, nicht mehr angeboten werden können. Diese Seminare sind ab W2024 nicht mehr in der ursprünglichen Version des Curriculums im Lehrprogramm vorgesehen.
Diese Seminare sind ab W2024 nicht mehr in der ursprünglichen Version des Curriculums im Lehrprogramm vorgesehen.