Als Vorprüfungsfach gem. § 5/2 des Studienplanes werden anerkannt: Lehrveranstaltungen ........ ...........aus § 5)1)a)1) - Grundfragen der Erziehungs- und Bildungstheorie, ....aus § 5)1)a)3) - Pädagogische Anthropologie; ....die im Vorlesungsverzeichnis den Zusatz [§ 5/2 "Vorprüfungsfach"] führen oder unter § 5(2) ausgewiesen sind. Andere Lehrveranstaltungen bedürfen der Anerkennung durch den Vorsitzenden der Studienkommission (Kriterien der Anerkennung: Lehrveranstaltungen, die das Studium der Pädagogik wissenstheoretisch und philosophisch vertiefen, oder in historischer, wissenschaftsgeschichtlicher Weise erfassen - siehe auch Studienplan).
...........aus § 5)1)a)1) - Grundfragen der Erziehungs- und Bildungstheorie,
....aus § 5)1)a)3) - Pädagogische Anthropologie;
....die im Vorlesungsverzeichnis den Zusatz [§ 5/2 "Vorprüfungsfach"] führen oder unter § 5(2) ausgewiesen sind.
Andere Lehrveranstaltungen bedürfen der Anerkennung durch den Vorsitzenden der Studienkommission (Kriterien der Anerkennung: Lehrveranstaltungen, die das Studium der Pädagogik wissenstheoretisch und philosophisch vertiefen, oder in historischer, wissenschaftsgeschichtlicher Weise erfassen - siehe auch Studienplan).