Universität Wien

4.1. Erweiterungscurricula oder freie Wahlfächer (im Ausmaß von 15 ECTS)

Besuch von Lehrveranstaltungen im Rahmen eines Erweiterungscurriculums oder als freie Wahlfächer im Umfang von 15 ECTS.
Folgende ECs gelten bereits vorab als genehmigt:
- Anwendungsfelder der Psychologie
- Ästhetik und Kulturphilosophie
- Bildungstheorie/Bildungsforschung
- Einführung in die Rechtswissenschaften
- Empirische Soziologie
- Ethik
- Europäische Integration und globale
Mehrebenenpolitik
- Geschichte der Philosophie
- Grundlagen der Kultur- und
Sozialanthropologie
- Grundlagen der Politikwissenschaft
- Grundlagen der Psychologie
- Grundlagen der Weiterbildung
- Grundlagen Europäischer Ethnologie
- Grundlagen öffentlicher Kommunikation
- Interkulturelle Kompetenz Ostasien
- Internationale Entwicklung Grundlagen
- Internationale Entwicklung Vertiefung
- Internationaler literarischer Transfer
- Internationales Recht
- Knowledge Creation: Wie neues Wissen
und Innovation entstehen
- Kulturanalysen des Alltags
- Kulturwissenschaften /Cultural Studies
Basis
- Kulturwissenschaften/Cultural Studies
Aufbau
- Medienästhetik im Alltagseinsatz
- Naturwissenschaftliches Denken
- Öffentliches Recht- Rechtsstaat, Demokratie
und Verwaltung
- Philosophicum
- Privatrecht Rechtsgestaltung in Alltag und
Unternehmen
- Psychoanalyse (Grundlagen)
- Psychoanalyse (Grundlagenvertiefung)
- Recht im historischen, gesellschaftlichen
und philosophischen Kontext
- Soziologische Gesellschaftsanalysen
- Sprache und Gesellschaft
- Sprache und Kognition
- Staatlichkeit und Demokratie im Wandel
- Strafrecht und Kriminologie
- Thematische und regionale Perspektiven
der Kultur- und Sozialanthropologie
- Wissenschaft-Technik- Gesellschaft

Die Absolvierung weiterer Erweiterungscurricula oder frei gewählter Wahlfächer kann durch das studienrechtlich zuständige Organ genehmigt werden, sofern diese das Studium sinnvoll ergänzen.

Letzte Änderung: Mi 13.06.2018 00:39