Ergänzungsprüfungen
Die Ergänzungsprüfung ist vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung oder der letzten Leistung des Bachelorstudiums (dies kann die Bachelorarbeit, eine Prüfung, prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, Anerkennung oder Leistung eines Erweiterungscurriculums sein) abzulegen (siehe § 4. (1) der Bundesgesetzverordnung) d.h. die Ergänzungsprüfung darf NICHT die letzte Prüfung sein.
- PRÜFUNG Griechisch-Ergänzungsprüfung
- PRÜFUNG Latein-Ergänzungsprüfung
- 090025 VO Einführung in das Latein I
- 090026 VO Einführung in das Latein I
- 090028 VO Einführung in das Latein II
- 090029 VO Einführung in die griechische Sprache I
Letzte Änderung: Mi 21.04.2021 11:41