Ergänzungsprüfungen
Die Ergänzungsprüfung ist vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung oder der letzten Leistung des Bachelorstudiums (dies kann die Bachelorarbeit, eine Prüfung, prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, Anerkennung oder Leistung eines Erweiterungscurriculums sein) abzulegen (siehe § 4. (1) der Bundesgesetzverordnung) d.h. die Ergänzungsprüfung darf NICHT die letzte Prüfung sein.
- PRÜFUNG Latein-Ergänzungsprüfung
- PRÜFUNG DIGITAL Griechisch-Ergänzungsprüfung
- 090052 VO ( GEMISCHT ) Einführung in das Latein I
- 090053 VO ( GEMISCHT ) Einführung in das Latein I
- 090054 VO ( GEMISCHT ) Einführung in das Latein II
- 090055 VO ( DIGITAL ) Einführung in die griechische Sprache I
Letzte Änderung: Do 11.05.2023 11:14