Ergänzungsprüfungen
Die Ergänzungsprüfung ist vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung oder der letzten Leistung des Bachelorstudiums (dies kann die Bachelorarbeit, eine Prüfung, prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, Anerkennung oder Leistung eines Erweiterungscurriculums sein) abzulegen (siehe § 4. (1) der Bundesgesetzverordnung) d.h. die Ergänzungsprüfung darf NICHT die letzte Prüfung sein.
- PRÜFUNG DIGITAL Griechisch-Ergänzungsprüfung
- PRÜFUNG VOR-ORT Latein-Ergänzungsprüfung
- 090022 VO ( GEMISCHT ) Einführung in das Latein II
- 090023 VO Einführung in das Latein II
- 090025 VO Einführung in das Latein I
- 090026 VO+UE ( DIGITAL ) Einführung in die griechische Sprache II
Letzte Änderung: Mo 11.09.2023 14:51