Ergänzungsprüfungen
Die Ergänzungsprüfung ist vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung oder der letzten Leistung des Bachelorstudiums (dies kann die Bachelorarbeit, eine Prüfung, prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, Anerkennung oder Leistung eines Erweiterungscurriculums sein) abzulegen (siehe § 4. (1) der Bundesgesetzverordnung) d.h. die Ergänzungsprüfung darf NICHT die letzte Prüfung sein.
- PRÜFUNG VOR-ORT Latein-Ergänzungsprüfung
- PRÜFUNG VOR-ORT Griechisch-Ergänzungsprüfung
- 090048 VO Einführung in das Latein II
- 090049 VO Einführung in das Latein II
- 090050 VO Einführung in das Latein I
- 090052 VO+UE ( DIGITAL ) Einführung in die griechische Sprache II
Letzte Änderung: Do 12.09.2024 11:30