21.02. Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) / Dissertationsgebiet Politikwissenschaft
- 210145 SE [ en ] M7a/G6/Diss: SE VertiefungsSE - Comparative Social Policy (engl.)
- 210146 SE M3a/G10/Diss: SE VertiefungsSe: Abschied vom "Volksheim"? - Aufstieg und Wandel des nordeuropäischen Wohlfahrtsstaatsmodells
- 210147 SE M3b/M5b/Diss: SE SpezialisierungsSE: Auf dem Weg zu einem (neuen) Europäischen Sozialmodell?
- 210150 SE M4a/G2/G7/G3/Diss: VertiefungsSE: Krisentheorien
- 210157 SE DISS: SE Privatissimum Doktorat
- 210162 VO BA22/M12/G2/G3/G5/Diss: Ring-VO - Der Nahe Osten im Umbruch
Letzte Änderung: Mi 13.06.2018 00:36
Alle Lehrveranstaltungen des Master Programms in deren Titel die Abkürzung "Diss" enthalten ist, können als Forschungsseminare (FOSE) absolviert werden (ausgenommen sind klassische DissertantInnen Seminare).Dem Doktoratstudium im Bereich der Politikwissenschaft liegt der Studienplan des Doktoratstudiums der Philosophie zugrunde. Neben der Erstellung einer Dissertation sind im Rahmen des Doktoratsstudiums Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 6 Semesterwochenstunden zu absolvieren. Die Lehrveranstaltungen verteilen sich auf:
Pflichtfächer (4 Semesterwochenstunden): DissertantInnenseminare bzw. vergleichbare Lehrveranstaltungen (nach Maßgabe der Möglichkeiten bei der Betreuerin/dem Betreuer der Dissertation).
Wahlfächer (2 Semesterstunden).
Die Studienprogrammleitung Politikwissenschaft schreibt aus Gründen der Qualitätssicherung der wissenschaftlichen Ausbildung und der internationalen Vergleichbarkeit [gemäß § 5 Abs.1, 4. Satz (1) des Doktoratsstudienplans der Philosophie] jenen Studierenden, die mit WS 2005/06 neu für ein Doktoratsstudium der Philosophie im Dissertationsfach Politikwissenschaft zugelassen werden, zusätzliche 6 Semesterwochenstunden doktoratsspezifischer Lehrveranstaltungen vor. Diese 6 Semesterwochenstunden teilen sich auf in zwei Forschungsseminare (gesamt 4 Semesterwochenstunden) sowie ein Wahlfach (2 Semesterwochenstunden) und haben jeweils im inhaltlichen oder methodischen Zusammenhang mit dem Dissertationsthema zu stehen. Diese Regelung gilt auch für jene Studierenden, die mit 30.11.2005 vom alten Studienplan (Kennz. A 085 300) auf den neuen Studienplan (Kennz. A 092 300) umgestellt wurden.