010329 SE Kirchliches Eherecht und Psychiatrie (2006W)
Kirchliches Eherecht und Psychiatrie
Continuous assessment of course work
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ab 10.10.2006 Di 16:00-18:00 SE-Raum 3 (Schenkenstraße 8-10)
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Aims, contents and method of the course
Schon seit der Zeit des 2. Vatikanischen Konzils hat die kirchliche Judikatur bei der Frage nach der Gültigkeit der Ehe auch die psychische Konstitution der Beteiligten in den Blick genommen. Hieraus ist ein neuer Ehenichtigkeitsgrund entstanden: Das Erfüllungsunvermögen, das in c. 1095 Nr. 3 CIC gesetzlich umschrieben ist. Das Seminar wird sich darüber hinausgehend mit der Vielzahl von möglichen Fallgestaltungen beschäftigen, in denen eine Ehe ungültig ist aufgrund von Defekten oder Anomalien im psychischen Bereich: akuter und chronischer Alkoholismus, Geisteskrankheiten, Borderline-Syndrom etc.
Assessment and permitted materials
Minimum requirements and assessment criteria
Kenntnis der eherechtlichen Relevanz psychischer Konstellationen; Befähigung zum Umgang mit dem kirchlichen Eherecht; Sensibilisierung für die rechtliche Dimension der Ehe
Examination topics
Sowohl selbständige Bearbeitung von Referatsthemen als auch deren gemeinsame Erarbeitung und Diskussion
Reading list
Othmar Heggelbacher, Kirchenrecht und Fragen der Psychiatrie, Wien 1967; ders., Kirchenrecht und Psychiatrie, Freiburg/Schweiz 1975; Alexander Dordett, Eheschließung und Geisteskrankheit. Eine Darstellung nach der Rechtsprechung der S. Romana Rota, Wien, Freiburg, Basel 1977; Klaus Lüdicke, Psychisch bedingte Eheunfähigkeit. Begriffe, Abgrenzungen, Kriterien, Frankfurt a.M. u.a. 1978; Josef Weber, "Erfüllungsunvermögen" in der Rechtsprechung der Sacra Romana Rota. Ursprung und Entwicklung eines neuen Ehenichtigkeitsgrundes in der katholischen Kirche, Regensburg 1983; Ernst Frhr. von Castell, Alkoholismus in der Rechtsprechung der Rota Romana (= AIC, Bd. 4), Frankfurt /Main u.a. 1997.
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Pflichtseminar (Fächerkontingent 3), wählbar für den Wahlfachkorb Kirchenrecht und Religionsrecht
Last modified: Fr 31.08.2018 08:47