030026 PF Compulsory Practical Exercise on Civilian Foundations (2015W)
(Sachenrecht)
Continuous assessment of course work
Labels
STEOP
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Sa 12.09.2015 00:01 to Mo 28.09.2015 23:59
- Registration is open from Th 15.10.2015 00:01 to Fr 16.10.2015 23:59
- Deregistration possible until Fr 16.10.2015 23:59
Details
max. 120 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Tuesday 13.10. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 20.10. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 27.10. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 03.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 10.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 17.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 24.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 01.12. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 15.12. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 12.01. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 19.01. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Aims, contents and method of the course
Ausgewählte Institutionen sowie Denk- und Argumentationsfiguren aus dem Römischen Recht, welche die Fundamente für Entwicklungslinien im europäischen Recht im Vermögensprivatrecht (Sachen- und Schuldrecht) bilden.
Assessment and permitted materials
Positiver PÜ-Abschluss:
1. Anwesenheit in allen Übungsstunden und bei den Klausuren 1 – 6. Nur im durch ärztliches Attest bestätigten Krankheitsfall gilt eine Abwesenheit als entschuldigt. Unentschuldigte Abwesenheit führt zur negativen Beurteilung wie zum Ausschluss vom weiteren LV-Besuch.
Eine Abmeldung über UNIVIS bis 20. Oktober 2015 beendet die Übungsteilnahme ohne Benotung.
2. Vorbereitung und Mitarbeit in den PÜ-Stunden: Mangelnde Vorbereitung wird als Minus verzeichnet und wirkt sich nachteilig auf die Gesamtbeurteilung aus (siehe unten).
3. Klausuren: Jede Klausur dauert 20 Minuten und wird auf sieben Punkte gewertet. Stoff jeder Klausur ist der gesamte bisherige Stoff inklusive der für die aktuelle Übungsstunde angegebenen Kapitel und Fälle.
Jede/r Studierende hat sechs Klausuren mitzuschreiben. Werden mit sechs Klausuren 21 Punkte oder mehr Punkte erreicht, ist die LV-Beurteilung positiv.
Wer eine der ersten sechs Klausuren krankheitshalber versäumt, kann die Ersatzklausur (ebenfalls sieben Punkte) am 1. Dezember 2015 schreiben.
Am 12. Jänner 2016 können Studierende, die nach Mitschreiben von sechs Klausuren die Punktezahl von 21 nicht erreicht haben, die Verbesserungsklausur mitschreiben. Die Verbesserungsklausur dauert 60 Minuten und wird auf 21 Punkte gewertet. Die Beurteilung der Verbesserungsklausur ersetzt die drei schlechtesten der bis dahin geschriebenen sechs Klausuren.
Achtung: Jedes Minus wegen mangelnder Vorbereitung schlägt sich in einem Abzug von drei Punkten nieder. Demnach kann es selbst bei 21 Klausurpunkten zu einer negativen Beurteilung kommen.
1. Anwesenheit in allen Übungsstunden und bei den Klausuren 1 – 6. Nur im durch ärztliches Attest bestätigten Krankheitsfall gilt eine Abwesenheit als entschuldigt. Unentschuldigte Abwesenheit führt zur negativen Beurteilung wie zum Ausschluss vom weiteren LV-Besuch.
Eine Abmeldung über UNIVIS bis 20. Oktober 2015 beendet die Übungsteilnahme ohne Benotung.
2. Vorbereitung und Mitarbeit in den PÜ-Stunden: Mangelnde Vorbereitung wird als Minus verzeichnet und wirkt sich nachteilig auf die Gesamtbeurteilung aus (siehe unten).
3. Klausuren: Jede Klausur dauert 20 Minuten und wird auf sieben Punkte gewertet. Stoff jeder Klausur ist der gesamte bisherige Stoff inklusive der für die aktuelle Übungsstunde angegebenen Kapitel und Fälle.
Jede/r Studierende hat sechs Klausuren mitzuschreiben. Werden mit sechs Klausuren 21 Punkte oder mehr Punkte erreicht, ist die LV-Beurteilung positiv.
Wer eine der ersten sechs Klausuren krankheitshalber versäumt, kann die Ersatzklausur (ebenfalls sieben Punkte) am 1. Dezember 2015 schreiben.
Am 12. Jänner 2016 können Studierende, die nach Mitschreiben von sechs Klausuren die Punktezahl von 21 nicht erreicht haben, die Verbesserungsklausur mitschreiben. Die Verbesserungsklausur dauert 60 Minuten und wird auf 21 Punkte gewertet. Die Beurteilung der Verbesserungsklausur ersetzt die drei schlechtesten der bis dahin geschriebenen sechs Klausuren.
Achtung: Jedes Minus wegen mangelnder Vorbereitung schlägt sich in einem Abzug von drei Punkten nieder. Demnach kann es selbst bei 21 Klausurpunkten zu einer negativen Beurteilung kommen.
Minimum requirements and assessment criteria
Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.
Examination topics
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.
Reading list
H. Hausmaninger - R. Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Aufl. 2012.
N. Benke - F.-St. Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 10. Aufl. 2012.
N. Benke - F.-St. Meissel, Übungsbuch zum römischen Schuldrecht, 8. Aufl. 2014.
N. Benke - F.-St. Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 10. Aufl. 2012.
N. Benke - F.-St. Meissel, Übungsbuch zum römischen Schuldrecht, 8. Aufl. 2014.
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Last modified: Th 31.03.2022 00:15