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030080 PF StEOP: Compulsory Practical Exercise on Civilian Foundations (2023W)
Law of Property
Continuous assessment of course work
Labels
STEOP
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Tu 12.09.2023 00:01 to Tu 26.09.2023 23:59
- Registration is open from Th 28.09.2023 00:01 to We 04.10.2023 23:59
- Deregistration possible until Su 15.10.2023 23:59
Details
max. 100 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Wednesday 11.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Wednesday 18.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Wednesday 25.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Wednesday 08.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Wednesday 15.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Wednesday 22.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Wednesday 29.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Wednesday 06.12. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Wednesday 13.12. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Wednesday 10.01. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Wednesday 17.01. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Wednesday 24.01. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
Das positive Absolvieren der Lehrveranstaltung erfordert einen positiven Notenschnitt aus beiden Klausuren (zB: 2+4 ergibt als Endnote 3) und regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung. Zum Antritt bei der Nachtragsklausur berechtigt sind jene Studierenden, die nach den ersten beiden Klausuren noch keinen positiven Schnitt aufweisen und daher die Möglichkeit erhalten, die schlechtere der beiden Klausuren durch die Nachtragsklausur zu substituieren.
Zur Teilnahme an der Ersatzklausur berechtigt sind ausschließlich diejenigen Studierenden, welche nach den ersten beiden Klausuren keinen positiven Abschluss erzielt haben.
Zur Teilnahme an der Ersatzklausur berechtigt sind ausschließlich diejenigen Studierenden, welche nach den ersten beiden Klausuren keinen positiven Abschluss erzielt haben.
Minimum requirements and assessment criteria
Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.
Das positive Absolvieren der Lehrveranstaltung erfordert einen positiven Notenschnitt aus beiden Klausuren (zB: 2+4 ergibt als Endnote 3; 4+5 hingegen ergibt 5 und wäre somit negativ) und regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung. Zum Antritt bei der Nachtragsklausur berechtigt sind jene Studierenden, die nach den ersten beiden Klausuren noch keinen positiven Schnitt aufweisen und daher die Möglichkeit erhalten, die schlechtere der beiden Klausuren durch die Nachtragsklausur zu substituieren.
Das positive Absolvieren der Lehrveranstaltung erfordert einen positiven Notenschnitt aus beiden Klausuren (zB: 2+4 ergibt als Endnote 3; 4+5 hingegen ergibt 5 und wäre somit negativ) und regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung. Zum Antritt bei der Nachtragsklausur berechtigt sind jene Studierenden, die nach den ersten beiden Klausuren noch keinen positiven Schnitt aufweisen und daher die Möglichkeit erhalten, die schlechtere der beiden Klausuren durch die Nachtragsklausur zu substituieren.
Examination topics
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt (ein Übungsprogramm wird zu Beginn er LV ausgegeben) vorzubereiten sind. Die LV behandelt das Römische Sachenrecht mit Ausblicken auf das geltende Sachenrecht.
Reading list
BENKE - MEISSEL, ÜBUNGSBUCH ZUM RÖMISCHEN SACHENRECHT (11. AUFLAGE, 2018), HAUSMANINGER - GAMAUF, Casebook zum römischen Sachenrecht (12. Auflage), Wien 2021; HALBWACHS , Gesammelte Prüfungsfälle und Exegesen Römisches Recht (2018). Vertiefend werden die einschlägigen Kapitel aus HAUSMANINGER-SELB, Römisches Privatrecht (9. Auflage), Wien 2001 sowie OLECHOWSKI/GAMAUF, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 4. Auflage, Wien 2021 empfohlen.
Association in the course directory
Last modified: Th 05.10.2023 10:06
https://roemr.univie.ac.at/lehre/lv-roemisches-recht-ws-2023/