030082 PUE Exercise in Labour Law and Law of Social Security (2022S)
Continuous assessment of course work
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Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Mo 07.02.2022 00:01 to Mo 21.02.2022 23:59
- Deregistration possible until Mo 14.03.2022 23:59
Details
max. 56 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Tuesday 08.03. 09:00 - 10:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 15.03. 09:00 - 10:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 22.03. 09:00 - 10:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 29.03. 09:00 - 10:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 05.04. 09:00 - 10:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 26.04. 09:00 - 10:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 03.05. 09:00 - 10:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 10.05. 09:00 - 10:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 17.05. 09:00 - 10:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 24.05. 09:00 - 10:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 31.05. 09:00 - 10:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 14.06. 09:00 - 10:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
Die Leistungskontrolle erfolgt durch die Teilnahme an zwei schriftlichen (Kurz-)Klausuren (Dauer: 30 Minuten), sowie das Abfassen einer Hausarbeit.
Minimum requirements and assessment criteria
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Teilnahme an zumindest einer Klausur; wird an der anderen Klausur nicht teilgenommen fließt diese als negativ (dh als "Nicht Genügend (5)") in die Gesamtbenotung ein. Jedenfalls muss eine Hausarbeit, in Form einer Teamarbeit abgefasst werden. Es muss insgesamt eine positive Note erreicht werden (siehe unten).Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (Mitteilungsblatt 2014/15, 29 - http://www.univie.ac.at/mtbl02/2014_2015/2014_2015_29.pdf) gilt in allen Pflichtübungen aus Arbeits- und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltungsleiterin bzw dem Lehrveranstaltungsleiter abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt ebenfalls grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.Beitrag der einzelnen Teilleistungen zur Beurteilung der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (Beurteilungsmaßstab):
Alle Noten der drei Teilleistungen werden gleich gewichtet, dh sie werden zu jeweils einem Drittel bei der Gesamtnote berücksichtigt. Bei Zwischennoten geben die Klausuren (und bei diesen insb die Letzte) den Ausschlag. Es muss zumindest eine Klausur positiv sein. Die Klausuren und die Hausarbeiten werden nach einem Punktschema benotet, wobei mehr als 50% der erreichbaren Punkte für eine positive Note ausreichen. Bei der Nichtteilnahme an einer Klausur wird diese mit "Nicht Genügend (5)" benotet.
Alle Noten der drei Teilleistungen werden gleich gewichtet, dh sie werden zu jeweils einem Drittel bei der Gesamtnote berücksichtigt. Bei Zwischennoten geben die Klausuren (und bei diesen insb die Letzte) den Ausschlag. Es muss zumindest eine Klausur positiv sein. Die Klausuren und die Hausarbeiten werden nach einem Punktschema benotet, wobei mehr als 50% der erreichbaren Punkte für eine positive Note ausreichen. Bei der Nichtteilnahme an einer Klausur wird diese mit "Nicht Genügend (5)" benotet.
Examination topics
Zu den Klausuren kommt alles was thematisch bis zur Stunde davor durchgearbeitet wurde
Reading list
Mazal, Casebook Arbeitsrechtler- und Sozialrecht, 11. Aufl (2020)
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 11. Auflage (2020),
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 11. Auflage (2020),
Brodil/Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 10. Auflage (2019) sowie
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021)
Kodex Arbeitsrecht in aktueller Auflage, Auszüge aus ASVG und GSVG
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 11. Auflage (2020),
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 11. Auflage (2020),
Brodil/Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 10. Auflage (2019) sowie
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021)
Kodex Arbeitsrecht in aktueller Auflage, Auszüge aus ASVG und GSVG
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Last modified: We 30.03.2022 11:27
Zur Wiederholung und Wissensüberprüfung werden online-Tests angeboten.