030082 PUE Exercise in Labour Law and Law of Social Security (2023S)
Continuous assessment of course work
Labels
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Tu 07.02.2023 00:01 to Tu 21.02.2023 23:59
- Deregistration possible until Mo 20.03.2023 23:59
Details
max. 60 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Tuesday 14.03. 09:00 - 12:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Wednesday 15.03. 13:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Thursday 16.03. 13:00 - 16:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 21.03. 13:00 - 16:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Wednesday 22.03. 09:00 - 12:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Thursday 23.03. 14:00 - 17:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Wednesday 29.03. 14:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Aims, contents and method of the course
Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung sollen die Studierenden die wesentlichen Themen des Arbeits- und Sozialrecht an Hand von Fällen aus dem Casebook Arbeits- und Sozialrecht (Hrsg: Mazal) bearbeiten. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Lehrveranstaltung sind dabei so gewählt, dass die Studierenden möglichst gut auch auf die Modulprüfung aus Arbeits- und Sozialrecht im Jänner 2024 vorbereitet werden. Die gemeinsame Falllösung soll das selbst erarbeitete Wissen der Studierenden vertiefen und praktisch anwenden wobei auch wesentliche methodische Fertigkeiten entwickelt werden.
Assessment and permitted materials
Die Leistungskontrolle erfolgt durch die Teilnahme an zwei schriftlichen Klausuren. Dabei darf mit einer unkommentierten Gesetzesausgabe gearbeitet werden, sonstige Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
Minimum requirements and assessment criteria
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Teilnahme an zumindest einer der beiden Leistungsfeststellungen ; wird an der anderen nicht teilgenommen fließt diese als negativ (dh als "Nicht Genügend (5)") in die Gesamtbenotung ein.Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (Mitteilungsblatt 2014/15, 29 - http://www.univie.ac.at/mtbl02/2014_2015/2014_2015_29.pdf) gilt in allen Pflichtübungen aus Arbeits- und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltungsleiterin bzw dem Lehrveranstaltungsleiter abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt ebenfalls grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.Beitrag der einzelnen Teilleistungen zur Beurteilung der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (Beurteilungsmaßstab):
Die Noten der zwei Teilleistungen werden gleich gewichtet. Bei Zwischennoten gibt die letzte Note (auch wenn diese ein "Nicht Genügend" wegen Nichtteilnahme sein sollte) den Ausschlag. Die Klausuren werden nach einem Punktschema benotet, wobei mehr als 50% der erreichbaren Punkte für eine positive Note ausreichen. Bei der Nichtteilnahme an einer Leistungsfeststellung wird diese mit "Nicht Genügend (5)" benotet.
Die Noten der zwei Teilleistungen werden gleich gewichtet. Bei Zwischennoten gibt die letzte Note (auch wenn diese ein "Nicht Genügend" wegen Nichtteilnahme sein sollte) den Ausschlag. Die Klausuren werden nach einem Punktschema benotet, wobei mehr als 50% der erreichbaren Punkte für eine positive Note ausreichen. Bei der Nichtteilnahme an einer Leistungsfeststellung wird diese mit "Nicht Genügend (5)" benotet.
Examination topics
Zum den Klausuren kommt alles was thematisch bis zur Stunde davor durchgearbeitet wurde.
Reading list
Mazal, Casebook Arbeitsrechtler- und Sozialrecht, 11. Aufl (2020)
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 11. Auflage (2020),
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 11. Auflage (2020),
Brodil/Gruber-Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 11. Auflage (2022) sowie
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021)
Kodex Arbeitsrecht in aktueller Auflage, Auszüge aus ASVG und GSVG
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 11. Auflage (2020),
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 11. Auflage (2020),
Brodil/Gruber-Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 11. Auflage (2022) sowie
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021)
Kodex Arbeitsrecht in aktueller Auflage, Auszüge aus ASVG und GSVG
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Last modified: We 30.08.2023 05:07