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030082 PUE Exercise in Labour Law and Law of Social Security (2025S)
Continuous assessment of course work
Labels
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Tu 11.02.2025 00:01 to Tu 25.02.2025 23:59
- Registration is open from Th 27.02.2025 00:01 to Tu 04.03.2025 23:59
- Deregistration possible until Su 16.03.2025 23:59
Details
max. 64 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Tuesday 11.03. 09:30 - 11:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Tuesday 18.03. 09:30 - 11:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Tuesday 25.03. 09:30 - 11:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Tuesday 01.04. 09:30 - 11:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Tuesday 08.04. 09:30 - 11:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Tuesday 29.04. 09:30 - 11:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Tuesday 06.05. 09:30 - 11:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Tuesday 13.05. 09:30 - 11:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Tuesday 20.05. 09:30 - 11:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Tuesday 27.05. 09:30 - 11:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Tuesday 03.06. 09:30 - 11:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Tuesday 10.06. 09:30 - 11:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Tuesday 17.06. 09:30 - 11:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Information
Aims, contents and method of the course
Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung sollen die Studierenden die wesentlichen Themen des Arbeits- und Sozialrecht an Hand von Fällen aus dem Casebook Arbeits- und Sozialrecht (Hrsg: Niksova, 12. Aufl. 2024) bearbeiten. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Lehrveranstaltung sind dabei so gewählt, dass die Studierenden möglichst gut auch auf die Modulprüfung aus Arbeits- und Sozialrecht vorbereitet werden. Die gemeinsame Falllösung soll das selbst erarbeitete Wissen der Studierenden vertiefen und praktisch anwenden wobei auch wesentliche methodische Fertigkeiten entwickelt werden.
Assessment and permitted materials
Die Leistungskontrolle erfolgt durch die Teilnahme an zwei schriftlichen Klausuren. Dabei darf mit unkommentierten Gesetzesausgaben gearbeitet werden, sonstige Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
Minimum requirements and assessment criteria
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Teilnahme an zumindest einer der beiden Leistungsfeststellungen; wird an der anderen nicht teilgenommen fließt diese als negativ (dh als "Nicht Genügend (5)") in die Gesamtbenotung ein.Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (Mitteilungsblatt 2014/15, 29 - http://www.univie.ac.at/mtbl02/2014_2015/2014_2015_29.pdf) gilt in allen Pflichtübungen aus Arbeits- und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltungsleiterin bzw dem Lehrveranstaltungsleiter abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt ebenfalls grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.Beitrag der einzelnen Teilleistungen zur Beurteilung der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (Beurteilungsmaßstab):
Die Noten der zwei Teilleistungen werden gleich gewichtet. Bei Zwischennoten gibt die letzte Note (auch wenn dies ein "Nicht Genügend" wegen Nichtteilnahme ist) den Ausschlag. Die Klausuren werden nach einem Punktschema benotet, wobei mehr als 50% der erreichbaren Punkte für eine positive Note ausreichen. Bei der Nichtteilnahme an einer Leistungsfeststellung wird diese mit "Nicht Genügend (5)" benotet.
Die Noten der zwei Teilleistungen werden gleich gewichtet. Bei Zwischennoten gibt die letzte Note (auch wenn dies ein "Nicht Genügend" wegen Nichtteilnahme ist) den Ausschlag. Die Klausuren werden nach einem Punktschema benotet, wobei mehr als 50% der erreichbaren Punkte für eine positive Note ausreichen. Bei der Nichtteilnahme an einer Leistungsfeststellung wird diese mit "Nicht Genügend (5)" benotet.
Examination topics
Zu den Klausuren kommt alles was thematisch bis zur Stunde davor durchgearbeitet wurde. Die Inhalte sind auf Moodle ersichtlich.
Reading list
Niksova, Casebook Arbeitsrecht- und Sozialrecht, 12. Aufl (2024) - erscheint im Oktober 2024!!!
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 12. Auflage (2023),
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 12. Auflage (2023),
alternativ: Marhold/Brameshuber/Friedrich, Arbeitsrecht, 4. Auflage (2021)
kompakt und wenig vertiefend: Brodil/Gruber-Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 11. Auflage (2022) sowie
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021)
Kodex Arbeitsrecht in aktueller Auflage, Auszüge aus ASVG und GSVG
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 12. Auflage (2023),
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 12. Auflage (2023),
alternativ: Marhold/Brameshuber/Friedrich, Arbeitsrecht, 4. Auflage (2021)
kompakt und wenig vertiefend: Brodil/Gruber-Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 11. Auflage (2022) sowie
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021)
Kodex Arbeitsrecht in aktueller Auflage, Auszüge aus ASVG und GSVG
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Last modified: We 26.02.2025 20:25