030090 SE Religion and Penal Law (2015S)
for diploma and doctoral students
Continuous assessment of course work
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Details
max. 15 participants
Language: German
Lecturers
Classes
Blocktermin:
08. und 09. Mai, jeweils ab 9h
Vorbesprechung: 11.3.2015, 16 Uhr
es herrscht Anwesenheitspflicht bei allen Terminen
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
Referat und schriftliche Seminararbeit im Umfang von ca. 25 Seiten als DSA, in den übrigen Fällen von 12-15 Seiten
Minimum requirements and assessment criteria
Examination topics
Reading list
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Last modified: Fr 31.08.2018 08:47
Sowohl im Zug von Strafrechtsreformen als auch aus Anlass aktueller Fälle wird in den Diskussionen deutlich, dass es sich bei den sogenannten „Religionsdelikten“ um eine sehr kontrovers geführte Thematik handelt. Einen Schwerpunkt des Seminars bilden die – in unzutreffender Weise als „Blasphemieparagraf“ bezeichnete – „Herabwürdigung religiöser Lehren“ (§ 188 StGB) sowie der Tatbestand der Verhetzung (§ 283 StGB). Es stellt sich die Frage nach dem Schutzbereich der Religionsfreiheit sowie nach den Grenzen der Meinungs- bzw Kunstfreiheit. Spezifische Aspekte ergeben sich iZm Karikatur, Satire bzw Parodie, wie sowohl im „Karikaturenstreit“ 2005 als auch jüngst anlässlich der Mohammedkarikaturen im Magazin „Charlie Hebdo“ deutlich wurde. Darüber hinaus werden die weibliche und die männliche Beschneidung, das rituelle Schächten sowie der Schutz des Beichtgeheimnisses im Verfahrensrecht aus grund- und strafrechtlicher Sicht behandelt. Sämtliche Themenbereiche werden unter Einbeziehung der Rechtsprechung des EGMR, der österreichischen Höchstgerichte sowie unter rechtsvergleichender Perspektive erörtert.