Universität Wien
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030114 KU Recognition of ethnic groups ("Volksgruppe") and religious communities in Austria (2017W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work

Persönliche Anmeldung in der 1. Stunde.

Details

max. 30 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

ACHTUNG! Krankheitsbedingt musste die erste Einheit leider entfallen. Beginn der Lehrveranstaltung und Anmeldung verschieben sich daher auf Montag 16. Oktober.
Sie können sich aber gerne auch bereits vorab per email anmelden. Bitte schreiben Sie an doris.erker@univie.ac.at.

  • Monday 09.10. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG (Kickoff Class)
  • Monday 16.10. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Monday 23.10. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Monday 30.10. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Monday 06.11. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Monday 13.11. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Monday 20.11. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Monday 27.11. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Monday 04.12. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Monday 11.12. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Monday 08.01. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Monday 15.01. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Monday 22.01. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG

Information

Aims, contents and method of the course

Die Lehrveranstaltung ist anrechenbar jeweils für die Wahlbereiche der Wahlfachkörbe „Grund- und Menschenrechte“, „Religionsrecht“ und „Kulturrecht“.

Zum Thema: Die Rechte ethnischer Gemeinschaften („Volksgruppen“) und von Religionsgemeinschaften sind – historisch bedingt – häufig selbst dort, wo eine gleiche Ausgangslage vorliegt, unterschiedlich geregelt. Deutlich werden die Unterschiede im Vergleich besonders dann, wenn der Staat einer Gemeinschaft durch Anerkennung eine besondere Rechtsstellung einräumt. Darüber hinaus bietet das österreichische Religionsrecht in seiner Vielfalt viele Beispiele, wie staatliche Anerkennung erlangt werden konnte bzw. kann.

Ablauf der Lehrveranstaltung: Darstellung der zentralen Begriffe „Ethnie“ und „Religion“ sowie der Entwicklung der Anerkennung ethnischer Gruppen (und ihrer Rechte) in Österreich und anderen europäischen Ländern, anschließend ein Überblick über die seinerzeitigen und aktuellen Möglichkeiten der Anerkennung religiöser Gemeinschaften in Österreich. Danach Besprechung der für beide Menschenrechtsbereiche gemeinsamen Fragestellungen, insbesondere das Spannungsfeld zwischen Selbstverständnis einer Gemeinschaft und staatlicher Deutungshoheit, die Motivation für staatliche Anerkennung sowie Rechtsformen und rechtliche Voraussetzungen der Anerkennung (Größe der Gruppe, traditioneller Bestand, Garantie für künftigen Bestand, Auslandseinfluss usw.). Auch Voraussetzungen und Verfahren für eine allfällige Rücknahme der Anerkennung sind zu erörtern.
Der Ablaufplan der Lehrveranstaltung kann zu Beginn nach Wunsch der Teilnehmenden noch verändert bzw. ergänzt werden.

Ziel ist das Gewinnen eines Überblicks über die Vielfalt der Anerkennungen im religiösen sowie die rechtlich wenig entwickelten Anerkennungen im ethnischen Bereich. Weiters soll insbesondere im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz die rechtsstaatliche Problematik bewusst gemacht und über Lösungsansätze diskutiert werden. In Summe wird damit zugleich ein umfassender Einblick in Struktur und Praxis der kollektiven Menschenrechte ethnischer und religiöser Gruppen geboten.

Methode: Systematische Darstellung der relevanten Rechtsstrukturen, verbunden mit der Erörterung zahlreicher Fälle bzw. Entscheidungen. Verteilung einschlägiger Texte zur selbstständigen Vertiefung an die Teilnehmenden.

Assessment and permitted materials

Mündliche Prüfung zu Semesterende und kurzer schriftlicher Test zur Semestermitte.

Minimum requirements and assessment criteria

Vorkenntnisse aus dem Bereich der Menschenrechte wären zweckmäßig, sind aber nicht Voraussetzung.
Die Leistungskontrolle erfolgt in erster Linie durch eine mündliche Prüfung zu Semesterende (für die Gesamtbeurteilung zu 60 % maßgebend), hinzu kommt ein kurzer schriftlicher Test zur Semestermitte (zählt 20 %) sowie Berücksichtigung der mündlichen Mitarbeit (20 %).

Examination topics

Prüfungsstoff sind ausschließlich die in der Lehrveranstaltung tatsächlich besprochenen Inhalte, dazu die ausgeteilten Texte (insbesondere Entscheidungen).

Reading list

Wegen des Querschnittsthemas der Lehrveranstaltung ist eine spezielle, Vergleiche zwischen ethnischen und religiösen Menschenrechte ermöglichende, Literatur kaum vorhanden. Hingegen stehen für Vergleiche zwischen den Anerkennungsformen von Religionsgemeinschaften sowohl die nachfolgend in Auswahl genannten Standardwerke des österreichischen Religionsrechts als auch einige Aufsätze in der Zeitschrift „Österreichisches Archiv für Recht und Religion“ zur Verfügung; auf Letztere wird im Laufe der Lehrveranstaltung gesondert hingewiesen.

Standardwerke zum österreichischen Religionsrecht (Auswahl):
Kalb-Potz-Schinkele, Religionsrecht, 2003
Potz-Schinkele, Religionsrecht im Überblick2, 2007
Potz-Schinkele, Religion and Law in Austria, 2016

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Last modified: Th 31.03.2022 00:15