030166 UE Compulsory Practical Exercise in Criminal Law for Beginners (2016W)
Continuous assessment of course work
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Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Sa 10.09.2016 00:01 to Tu 27.09.2016 22:00
- Deregistration possible until Su 16.10.2016 23:59
Details
max. 64 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Tuesday 11.10. 16:00 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 18.10. 16:00 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 25.10. 16:00 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 08.11. 16:00 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 15.11. 16:00 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 22.11. 16:00 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 29.11. 16:00 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 06.12. 16:00 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 13.12. 16:00 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 10.01. 16:00 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 17.01. 16:00 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 24.01. 16:00 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Aims, contents and method of the course
Der Stoff beschränkt sich auf den Allgemeinen Teil I des Strafrechts (AT I) und den Besonderen Teil (BT), insbesondere den BT I. Es werden Fälle mündlich besprochen, wobei Sie zur Mitarbeit angehalten sind. Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen, diese beiden Bereiche aber nicht ersetzten. Bereiten Sie sich daher auf die jeweiligen Einheiten entsprechend vor. Lernen Sie die theoretischen Grundlagen und wenden Sie diese dann auf die konkreten Fälle an. Diskutieren Sie mit Freund/innen, Kolleg/innen,... Dies hilft Ihnen, den Stoff besser zu behalten. Nehmen Sie unbedingt zu jeder Einheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!
Assessment and permitted materials
Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von zwei Klausuren (jeweils einstündig, 20 Pkt) sowie begleitender qualifizierter Mitarbeit (5 Pkt). Sie müssen nur eine Klausur mitschreiben. Schreiben sie beide Klausuren, wird die bessere Klausur zur Beurteilung herangezogen.Mitarbeitspunkte (max. fünf, siehe auch Abschnitt "Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab") können Sie erlangen durch
- Mitarbeit in der Einheit selbst (0,5-1 Pkt pro Einheit, je nach Qualität der Mitarbeit)
- Beteiligung an der Diskussion im Moodle-Forum (0,5-1 Pkt pro Diskussionsthema, je nach Qualität des Diskussionsbeitrags)
- einen Online-Test über Moodle (max 2 Pkt.). Der Online-Test wird ca. nach der Hälfte der absolvierten Einheiten freigeschaltet und ähnelt einer Klausur. Er ist etwas kürzer als eine Klausur und Sie haben mehr Zeit (75 statt 60 Minuten). Der Online-Test soll Ihnen ein Gefühl dafür geben, worauf es bei einer Klausur ankommt. Er ist eine Woche lang verfügbar. Sobald Sie ihn aufrufen, haben sie 75 Minuten Zeit den Test zu lösen. Sie haben nur einen Versuch. Beim Online-Test sind alle Unterlagen erlaubt. Im Hinblick auf die Klausur würde ich Ihnen aber empfehlen, den Online-Test möglichst ohne weitere Hilfsmittel zu absolvieren.Bei den Klausuren dürfen nur reine Gesetzestexte, unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz'schen Taschenausgaben verwendet werden. Da es immer wieder Fragen gibt: Der Taschenkodex und die Manz'sche Taschenausgaben sind zwar geringfügig kommentiert, Sie dürfen diese aber trotzdem verwenden. Unterstreichungen, Markierungen und Querverweise durch §§-Angaben oder Stichworte sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels werde ich im Einzelfall entscheiden, ob die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im Prüfungssystem eingetragen wird.
- Mitarbeit in der Einheit selbst (0,5-1 Pkt pro Einheit, je nach Qualität der Mitarbeit)
- Beteiligung an der Diskussion im Moodle-Forum (0,5-1 Pkt pro Diskussionsthema, je nach Qualität des Diskussionsbeitrags)
- einen Online-Test über Moodle (max 2 Pkt.). Der Online-Test wird ca. nach der Hälfte der absolvierten Einheiten freigeschaltet und ähnelt einer Klausur. Er ist etwas kürzer als eine Klausur und Sie haben mehr Zeit (75 statt 60 Minuten). Der Online-Test soll Ihnen ein Gefühl dafür geben, worauf es bei einer Klausur ankommt. Er ist eine Woche lang verfügbar. Sobald Sie ihn aufrufen, haben sie 75 Minuten Zeit den Test zu lösen. Sie haben nur einen Versuch. Beim Online-Test sind alle Unterlagen erlaubt. Im Hinblick auf die Klausur würde ich Ihnen aber empfehlen, den Online-Test möglichst ohne weitere Hilfsmittel zu absolvieren.Bei den Klausuren dürfen nur reine Gesetzestexte, unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz'schen Taschenausgaben verwendet werden. Da es immer wieder Fragen gibt: Der Taschenkodex und die Manz'sche Taschenausgaben sind zwar geringfügig kommentiert, Sie dürfen diese aber trotzdem verwenden. Unterstreichungen, Markierungen und Querverweise durch §§-Angaben oder Stichworte sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels werde ich im Einzelfall entscheiden, ob die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im Prüfungssystem eingetragen wird.
Minimum requirements and assessment criteria
Achtung: Unentschuldigtes Fernbleiben in der ersten Einheit führt zur Abmeldung (§ 10 Abs 6 erster Satz der Satzung der Universität Wien, http://satzung.univie.ac.at/studienrecht/). Darüber hinaus besteht keine Anwesenheitspflicht. Ich weise jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Studierende, welche mehrmalig fehlen, auch sehr häufig bei den Klausuren schlecht bis negativ abschneiden, da Ihnen einfach die Übung bei der Falllösung fehlt, welche im Selbststudium oft nur schwer nachzuholen ist.Nichtantritte werden mit 0 Punkten beurteilt. Es ist jedoch möglich, sich bis zum Tag vor der 1. Klausur per E-Mail von der gesamten APÜ abzumelden. Die Angabe eines Grundes ist nicht erforderlich. Schreiben Sie also keine Klausur und melden sich auch nicht bis zum Tag vor der 1. Klausur ab, werden Sie mit "Nicht genügend" (5) beurteilt.
Beurteilt wird nach einem Punktesystem, wobei insgesamt 25 Punkte vergeben werden. Davon entfallen 20 Punkte auf die Klausur und fünf Punkte auf die Mitarbeit. Zum Erwerb eines positiven Zeugnisses müssen Sie
1.) auf eine der zwei Klausuren mindestens 10 von 20 Punkten (Mindestanforderung),
2.) durch qualifizierte Mitarbeit mindestens einen von fünf Punkten (Mindestanforderung), und
3.) insgesamt mindestens 12,5 Punkte erreichen (Beurteilungsmaßstab).
Die Klausur mit der höchsten Punkteanzahl wird zur Beurteilung herangezogen. Zur Punktevergabe bei der Mitarbeit siehe Abschnitt "Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel".Beispiele:
10P Klausur + 1P Mitarbeit = 11P: zwar Mindestanforderungen erfüllt, jedoch nicht Limit des Beurteilungsmaßstabs, daher negative Beurteilung
9P Klausur + 5P Mitarbeit = 14P: Zwar Limit des Beurteilungsmaßstabs erfüllt, jedoch nicht die Mindestanforderungen der Klausur, daher negative Beurteilung
15P Klausur + 0P Mitarbeit =15P: Zwar Limit des Beurteilungsmaßstabs erfüllt, jedoch nicht die Mindestanforderungen der Mitarbeit, daher negative Beurteilung
10P Klausur + 3P Mitarbeit=13P: Alle Mindestanforderungen erfüllt, als auch das Limit des Beurteilungsmaßstabes, daher positive Beurteilung
Beurteilt wird nach einem Punktesystem, wobei insgesamt 25 Punkte vergeben werden. Davon entfallen 20 Punkte auf die Klausur und fünf Punkte auf die Mitarbeit. Zum Erwerb eines positiven Zeugnisses müssen Sie
1.) auf eine der zwei Klausuren mindestens 10 von 20 Punkten (Mindestanforderung),
2.) durch qualifizierte Mitarbeit mindestens einen von fünf Punkten (Mindestanforderung), und
3.) insgesamt mindestens 12,5 Punkte erreichen (Beurteilungsmaßstab).
Die Klausur mit der höchsten Punkteanzahl wird zur Beurteilung herangezogen. Zur Punktevergabe bei der Mitarbeit siehe Abschnitt "Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel".Beispiele:
10P Klausur + 1P Mitarbeit = 11P: zwar Mindestanforderungen erfüllt, jedoch nicht Limit des Beurteilungsmaßstabs, daher negative Beurteilung
9P Klausur + 5P Mitarbeit = 14P: Zwar Limit des Beurteilungsmaßstabs erfüllt, jedoch nicht die Mindestanforderungen der Klausur, daher negative Beurteilung
15P Klausur + 0P Mitarbeit =15P: Zwar Limit des Beurteilungsmaßstabs erfüllt, jedoch nicht die Mindestanforderungen der Mitarbeit, daher negative Beurteilung
10P Klausur + 3P Mitarbeit=13P: Alle Mindestanforderungen erfüllt, als auch das Limit des Beurteilungsmaßstabes, daher positive Beurteilung
Examination topics
Die Klausuren umfassen alle Themen des AT und des BT die bis zum jeweiligen Klausurtermin in der APÜ be- bzw. angesprochen wurden. Nicht jedes Thema kann in der Einheit umfassend behandelt werden.Diese nicht besprochenen Aspekte sind von den Studierenden im Eigenstudium zu erarbeiten. Eine Bekanntgabe des Prüfungsstoffes im Detail erfolgt rechtzeitig vor dem jeweiligen Klausurtermin.
Reading list
Sie müssen den Stoff beherrschen. Mit welchen Lernbehelfen Sie den Stoff erarbeiten, ist für mich nebensächlich. Wählen Sie jene Lernbehelfe aus, mit denen Sie am besten zurechtkommen und welche den behandelten Stoff abdecken.Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre4/stoffabgrenzung/Darüber hinaus gibt es auch noch andere Lernbehelfe, zB Skripten, deren Qualität ich nicht beurteilen kann. Skripten mögen für die APÜ noch ausreichen, für die PÜ und Modulprüfung sicherlich nicht. Ich empfehle daher, den Stoff gleich anhand der Lehrbücher zu erlernen.
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre4/stoffabgrenzung/Darüber hinaus gibt es auch noch andere Lernbehelfe, zB Skripten, deren Qualität ich nicht beurteilen kann. Skripten mögen für die APÜ noch ausreichen, für die PÜ und Modulprüfung sicherlich nicht. Ich empfehle daher, den Stoff gleich anhand der Lehrbücher zu erlernen.
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Last modified: Th 31.03.2022 00:15