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030176 UE Preparation to FÜM I (2018S)
Continuous assessment of course work
Labels
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Th 01.03.2018 00:01 to Su 01.04.2018 23:58
- Deregistration possible until Su 08.04.2018 23:59
Details
max. 120 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
Bitte beachten Sie, dass in der gesamten Lehrveranstaltung Anwesenheitspflicht besteht.
In der Übung angemeldete Studierende, die in der ersten Einheit unentschuldigt nicht anwesend sind, werden automatisch abgemeldet und ihre Plätze werden durch anwesende Studierende, die auf der Warteliste sind, gefüllt.
- Friday 13.04. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Friday 20.04. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Friday 27.04. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Friday 04.05. 13:00 - 15:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Friday 11.05. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Friday 18.05. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Friday 08.06. 13:00 - 14:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Friday 15.06. 13:00 - 15:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Friday 22.06. 13:00 - 15:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Aims, contents and method of the course
Diese Übung dient der Vorbereitung auf den europarechtlichen Teil der FÜM I. Ziel ist es, Sie auf den europarechtlichen Teil der Füm I vorzubereiten. Im Laufe dieser LV wird der Prüfungsstoff (Skript: Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht) unter anderem anhand von Wiederholungsfragen durchgesprochen.
Assessment and permitted materials
-Leistungskontrolle: Zwischentest (max 20 Punkte) und Abschlusstest (max 30 Punkte). Mündliche Mitarbeit während der LV ist freiwillig und verbessert die Note. Jedes Mitarbeitsplus ist 1,5 Punkte wert. Folgender Notenschlüssel wird angewandt: Sehr gut: ab 48 Punkten; Gut: 41-47 Punkte; Befriedigend: 33-40 Punkte; Genügend: 25-32 Punkte; Nicht Genügend: 0-24 Punkte).
-erlaubte Hilfsmittel während der Tests: Gesetzestext (z.B. Kodex Europarecht, LexisNexis, 25. Auflage vom 1.2.2018; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte (z.B. ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1)
-erlaubte Hilfsmittel während der Tests: Gesetzestext (z.B. Kodex Europarecht, LexisNexis, 25. Auflage vom 1.2.2018; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte (z.B. ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1)
Minimum requirements and assessment criteria
-Leistungskontrolle: Es müssen mind 25 Punkte für eine positive Note erreicht werden. Punkte können durch den Zwischentest, den Abschlusstest und Mitarbeit gesammelt werden.
Examination topics
-Skript: Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (2. Aufl. 2018, Verlag Facultas)
Reading list
A. Pflichtliteratur:
-Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (facultas, 2. Aufl. 2018)
-Gesetzestext (z.B. Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte (z.B. ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1)B. Weiterführende Literatur (optional):
-Hubert Isak, Europarecht I (2-teilig; LexisNexis, 8. Aufl. 2016)
-Florian Schuhmacher, Europarecht II (LexisNexis, 6. Aufl. 2014)
-Marcus Klamert, EU-Recht (Manz, 2015)
-Thomas Jaeger, Materielles Europarecht (LexisNexis, 2017)C. In der Zeitschrift JAP finden Sie Musterlösungen für den europarechtlichen Teil der FÜM I. Achtung: Auf Aktualität dieser Musterlösungen achten! (optional)D. Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Zulässige Kennzeichnungen: Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig. Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen. Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc.) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art. 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB Nichtigkeitsklage)
-Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (facultas, 2. Aufl. 2018)
-Gesetzestext (z.B. Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte (z.B. ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1)B. Weiterführende Literatur (optional):
-Hubert Isak, Europarecht I (2-teilig; LexisNexis, 8. Aufl. 2016)
-Florian Schuhmacher, Europarecht II (LexisNexis, 6. Aufl. 2014)
-Marcus Klamert, EU-Recht (Manz, 2015)
-Thomas Jaeger, Materielles Europarecht (LexisNexis, 2017)C. In der Zeitschrift JAP finden Sie Musterlösungen für den europarechtlichen Teil der FÜM I. Achtung: Auf Aktualität dieser Musterlösungen achten! (optional)D. Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Zulässige Kennzeichnungen: Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig. Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen. Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc.) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art. 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB Nichtigkeitsklage)
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Last modified: Th 31.03.2022 00:15