030192 PF Compulsory Practical Exercise on Civilian Foundations (2011W)
Continuous assessment of course work
Labels
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Sa 17.09.2011 00:01 to Su 02.10.2011 23:59
- Deregistration possible until Su 23.10.2011 23:59
Details
max. 90 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Wednesday 12.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Wednesday 19.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Wednesday 09.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Wednesday 16.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Wednesday 23.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Wednesday 30.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Wednesday 07.12. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Wednesday 14.12. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Wednesday 11.01. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Wednesday 18.01. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Aims, contents and method of the course
Römisches Sachenrecht (für AnfängerInnen)
Assessment and permitted materials
Allgemeine Voraussetzungen:
Anwesenheit grundsätzlich in allen Übungsstunden, Teilnahme an zwei Klausuren, Vorbereitung entsprechend dem Übungsprogramm und mündliche Mitarbeit. Ohne mündliche Mitarbeit kann kein positives Übungszeugnis erworben werden!Schriftlicher Leistungsnachweis:
Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren zu je 60 Punkten. Für eine positive Note müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen insgesamt mindestens 60 Punkte aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erreicht werden.Am Ende der Lehrveranstaltung findet eine Nachklausur statt. Diese Nachklausur ist fakultativ und gibt die Möglichkeit zur Verbesserung. Wird die Nachklausur mitgeschrieben, so ersetzt sie eine versäumte Klausur bzw die schlechtere der beiden Klausuren (Verbesserungsmöglichkeit im Sinne des Abs 6 Z 2 der Richtlinie des Senats für die Ausgestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase, Mitteilungsblatt 81/2010-11 vom 23.03.2011).Abmeldung von der Lehrveranstaltung ausschließlich über UNIVIS! Studierende, die sich nicht (rechtzeitig) abmelden, werden benotet.
Anwesenheit grundsätzlich in allen Übungsstunden, Teilnahme an zwei Klausuren, Vorbereitung entsprechend dem Übungsprogramm und mündliche Mitarbeit. Ohne mündliche Mitarbeit kann kein positives Übungszeugnis erworben werden!Schriftlicher Leistungsnachweis:
Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren zu je 60 Punkten. Für eine positive Note müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen insgesamt mindestens 60 Punkte aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erreicht werden.Am Ende der Lehrveranstaltung findet eine Nachklausur statt. Diese Nachklausur ist fakultativ und gibt die Möglichkeit zur Verbesserung. Wird die Nachklausur mitgeschrieben, so ersetzt sie eine versäumte Klausur bzw die schlechtere der beiden Klausuren (Verbesserungsmöglichkeit im Sinne des Abs 6 Z 2 der Richtlinie des Senats für die Ausgestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase, Mitteilungsblatt 81/2010-11 vom 23.03.2011).Abmeldung von der Lehrveranstaltung ausschließlich über UNIVIS! Studierende, die sich nicht (rechtzeitig) abmelden, werden benotet.
Minimum requirements and assessment criteria
Examination topics
Reading list
Übungsgrundlage sind Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Sachenrecht (9. Auflage 2008) und Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht (10. Auflage 2003).
Zum Nachschlagen einzelner Begriffe wird Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht (2. Auflage 2010) empfohlen.
Zur Ergänzung und Vertiefung des Stoffes verweise ich auf Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht (9. Auflage 2001), Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht (19. Auflage 2008) und Manthe, Geschichte des Römischen Rechts (3. Auflage 2007).
Zum Nachschlagen einzelner Begriffe wird Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht (2. Auflage 2010) empfohlen.
Zur Ergänzung und Vertiefung des Stoffes verweise ich auf Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht (9. Auflage 2001), Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht (19. Auflage 2008) und Manthe, Geschichte des Römischen Rechts (3. Auflage 2007).
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Last modified: Th 31.03.2022 00:15