Universität Wien

030195 UE Exercise in Law of Civil Procedure (2021S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work
REMOTE

nähere Informationen und Übungsfälle siehe zvr.univie.ac.at

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 60 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

1. Klausur: 20.4.2021 (voraussichtlich)
2. Klausur: 15.6.2021 (voraussichtlich)

  • Tuesday 09.03. 17:00 - 18:30 Digital
  • Tuesday 16.03. 17:00 - 18:30 Digital
  • Tuesday 23.03. 17:00 - 18:30 Digital
  • Tuesday 13.04. 17:00 - 18:30 Digital
  • Tuesday 20.04. 17:00 - 18:30 Digital
  • Tuesday 27.04. 17:00 - 18:30 Digital
  • Tuesday 04.05. 17:00 - 18:30 Digital
  • Tuesday 11.05. 17:00 - 18:30 Digital
  • Tuesday 18.05. 17:00 - 18:30 Digital
  • Tuesday 01.06. 17:00 - 18:30 Digital
  • Tuesday 08.06. 17:00 - 18:30 Digital
  • Tuesday 15.06. 17:00 - 18:30 Digital
  • Tuesday 22.06. 17:00 - 18:30 Digital

Information

Aims, contents and method of the course

Ich möchte mit Ihnen üben, wie man mit realen Fragestellungen aus den prüfungsrelevanten Schwerpunkten des Zivilverfahrensrechts umgeht. Diese Situationen möchte ich mit Ihnen systematisch aufarbeiten und Ihnen beibringen, wie man Fragen dazu rechtlich richtig sowie ökonomisch und sprachlich verständlich beantwortet.

Mit geht es allerdings zuallererst um Ihre Bedürfnisse im Fach Zivilverfahrensrecht: Sie sollen idealerweise in der Übung aktiv Ihre Fragen einbringen. Allenfalls sollte ich an Ihrer Mitarbeit erkennen, was Ihnen fehlt.

Damit wir auf diese Art üben können, ist es aber unbedingt notwendig, dass auch Sie sich auf die Übung vorbereiten und in der Übung möglichst bereits ab der ersten Stunde selbst aktiv werden. Die Übung dient - wie der Name zeigt - nämlich nicht mehr dazu, dass ich Ihnen erstmals beibringe, was Sie auch selbst aus dem Gesetz und den Lehrbüchern etc. erwerben können. Mit diesem Wissen sollen Sie nämlich schon in die Übung kommen. Ich möchte mit Ihnen üben, dieses Wissen auf Sachverhalte anzuwenden.

Sie müssen sich tatsächlich bereits vorweg und später auch begleitend durch den Besuch der Vorlesung(en) und die Lektüre von Lehrbüchern und der zu den Fällen angegebenen Literatur oder Judikatur auf die Übung vorbereiten.

Ideal (und auch: lerntechnisch äußerst klug) wäre es, wenn Sie bereits vor der ersten Übungsstunde eine kurze Darstellung des gesamten Zivilprozessrechts überfliegen, um das, was wir üben, besser einordnen zu können und durch die Anwendung Ihres Wissens in der Stunde dieses festigen.

Wenn Sie von der Übung profitieren wollen, sollten Sie nicht erst nach dem Absolvieren der Übung, gerade einmal vier Wochen vor ihrem Antritt zur mündlichen Teildiplomprüfung mit dem Lernen beginnen, sondern bereits vor der Übung, spätestens jedoch mit deren Beginn. Wenn Sie Wissen zum Zivilverfahrensrecht dauerhaft behalten wollten, sollten Sie es nicht ins Kurzzeitgedächtnis stopfen; Sie können ja jetzt noch nicht ausschließen, dass Sie dieses Wissen Ihr Leben lang benötigen. Deswegen gehört es ins Langzeitgedächtnis.

Ein Blick auf die während des Semesters abrufbaren Übungsaufgaben mit Hinweisen zu den in der jeweiligen Übungsstunde behandelten Stoffgebieten sowie zu allfälliger Literatur in den Tagen vor der jeweiligen Übungsstunde reicht daher für sich alleine nicht aus.

Assessment and permitted materials

Die Leistungskontrolle erfolgt durch die Beurteilung Ihrer mündlichen Mitarbeit und - soweit dsa unter den derzeitigen Umständen möglich ist - durch zwei Klausuren. Sowohl bei der Klausur als auch bei der Mitarbeit ist die Verwendung des Gesetzes nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht; im Hinblick auf die Vorgaben unterschiedlicher Prüfer bei der Teildiplomprüfung sollte Ihre Gesetzesausgabe möglichst keine persönlichen Notizen, kann aber farbige Markierungen und Unterstreichungen enthalten.

Minimum requirements and assessment criteria

Für ein positives Zeugnis ist grundsätzlich eine insgesamt positive Beurteilung der voraussichtlich am 20.4.2021 und am 15.6.2021 abgehaltenen Klausuren (= eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend") erforderlich.

Ich räume aber der Mitarbeit in der Übung durch freiwillige Meldungen oder unfreiwilligen Aufruf einen hohen Stellenwert ein. Eine negative Klausurnote oder eine versäumte Klausur kann daher auch durch entsprechende mündliche Mitarbeit wettgemacht werden. Eine Klausur muss jedenfalls positiv absolviert werden. Entsprechende Mitarbeit ist jedoch nur eine Mitarbeit, die mich in Qualität und Intensität davon überzeugt, dass Sie sich eingehend und regelmäßig mit Zivilverfahrensrecht beschäftigt haben. Weil es immer vorkommen kann, dass Sie bei einer Klausur verhindert sind, sollten Sie daher rechtzeitig aktive Mitarbeit an den Tag legen.

Wenn die technischen Rahmenbedingungen wie bisher eine Überprüfung fairer Bedingungen bei den Klausuren nicht wirklich erlaubt, verschiebt sich der Fokus Ihrer Benotung hin zu Ihrer Mitarbeit; unter diesen Umständen verlange ich allenfalls auch vorbereitete Mitarbeit duch Kurzreferate.

Entsprechend kann sich daher aber auch eine grundsätzlich verweigerte Mitarbeit oder eine Mitarbeit, die mich davon überzeugt, dass Sie sich nicht (oder: nach einer schönen ersten Klausur: nicht mehr) auf die Übung vorbereiten und nur punktuell Leistungen erbringen, negativ auf Ihre Note auswirken, eine höchst aktive Mitarbeit jedoch positiv.

Die Benotung kann daher vom arithmetischen Mittel Ihrer beiden Klausurnoten um bis zu 2 Notengrade abweichen.

Anmeldung:

Anmeldungen sind ausschließlich online über U:SPACE, nicht aber durch Kontaktaufnahme mit mir und auch nicht in der Übungsstunde möglich.

ACHTUNG!

Bei Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter besteht Teilnahmepflicht! Die Anwesenheit wird durch Eintrag in eine Liste und andere taugliche Maßnahmen (freiwillige Mitarbeit, Aufruf,...) nachgewiesen.

Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Studierende, die keinen Übungsplatz erhalten haben, aber auf der Warteliste stehen und nachträglich in die Übung aufgenommen werden möchten, müssen in der ersten Übungseinheit erscheinen und ihr Interesse bekunden. Diese können aufgenommen werden, wenn nach der ersten Übungseinheit Plätze frei werden. Sollte die Zahl der InteressentInnen die Zahl der freigewordenen Plätze übersteigen, wird die Aufnahme aufgrund der Mitarbeit in der ersten Stunde, sonst nach der Reihung in der Warteliste, vorgenommen.

Alle Studierenden, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen (auch wenn man keinerlei Leistung erbracht hat), sofern sie sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses einen wichtigen Grund für die Nichtdurchführung der Abmeldung glaubhaft machen. Bitte beachten Sie daher, dass Sie sich gegebenenfalls bis 31.3.2021, 23.59 Uhr, abmelden müssen!

Nachträglich werden keine Studierenden aufgenommen.

Abmeldung:

Die Abmeldung ist bis (einschließlich) 31.3.2021, 23.59 Uhr, per E-Mail an petra.peirleitner@univie.ac.at möglich.

Examination topics

Reading list

Ich empfehle Ihnen, nach jener Lernunterlage zu lernen, die Ihnen am ehesten "liegt"; lesen Sie dafür einfach ein ausgewähltes Kapitel in verschiedenen Lernunterlagen durch und vergleichen Sie. Zu Beginn (um zunächst einen guten Überblick zu bekommen) empfehlen sich eher kürzere Darstellungen. Im Zweifelsfall werfen Sie bitte einen Blick auf die von mir zur Teildiplomprüfung empfohlenen Werke oder die Empfehlungen Ihrer Prüferin/Ihres Prüfers. In jedem Fall aber: lesen Sie zu den Themen, die Sie lernen, auch das Gesetz, und zwar nicht bloß den jeweiligen Paragraphen, sondern zumindest die kleinste zusammengehörende Einheit (Titel, Abschnitt, Teil).

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Last modified: Fr 12.05.2023 00:11