Universität Wien

030195 PUE Exercise in Law of Civil Procedure (2022S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work
REMOTE

nähere Informationen und Übungsfälle siehe moodle.univie.ac.at

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 60 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

  • Tuesday 08.03. 18:00 - 19:30 Digital
  • Tuesday 15.03. 18:00 - 19:30 Digital
  • Tuesday 22.03. 18:00 - 19:30 Digital
  • Tuesday 29.03. 18:00 - 19:30 Digital
  • Tuesday 05.04. 18:00 - 19:30 Digital
  • Tuesday 26.04. 18:00 - 19:30 Digital
  • Tuesday 03.05. 18:00 - 19:30 Digital
  • Tuesday 10.05. 18:00 - 19:30 Digital
  • Tuesday 17.05. 18:00 - 19:30 Digital
  • Tuesday 24.05. 18:00 - 19:30 Digital
  • Tuesday 31.05. 18:00 - 19:30 Digital
  • Tuesday 14.06. 18:00 - 19:30 Digital
  • Tuesday 21.06. 18:00 - 19:30 Digital

Information

Aims, contents and method of the course

Wir möchten mit Ihnen üben, wie man mit realen Fragestellungen aus den prüfungsrelevanten Schwerpunkten des Zivilverfahrensrechts umgeht. Diese Situationen möchten wir Ihnen systematisch aufarbeiten und Ihnen beibringen, wie man Fragen dazu rechtlich richtig sowie ökonomisch und sprachlich verständlich beantwortet.
Uns geht es allerdings zuallererst um Ihre Bedürfnisse im Fach Zivilverfahrensrecht: Sie sollen idealerweise in der Übung aktiv Ihre Fragen einbringen. Allenfalls sollten wir an Ihrer Mitarbeit erkennen, was Ihnen fehlt.
Damit wir auf diese Art üben können, ist es aber unbedingt notwendig, dass auch Sie sich auf die Übung vorbereiten und in der Übung möglichst bereits ab der ersten Stunde selbst aktiv werden. Die Übung dient - wie der Name zeigt - nämlich nicht mehr dazu, dass wir Ihnen erstmals beibringen, was Sie auch selbst aus dem Gesetz und den Lehrbüchern etc. erwerben können. Mit diesem Wissen sollen Sie nämlich schon in die Übung kommen. Wir möchten mit Ihnen üben, dieses Wissen auf Sachverhalte anzuwenden.
Sie müssen sich tatsächlich bereits vorweg und später auch begleitend durch den Besuch der Vorlesung(en) und die Lektüre von Lehrbüchern und der zu den Fällen angegebenen Literatur oder Judikatur auf die Übung vorbereiten.
Ideal (und auch: lerntechnisch äußerst klug) wäre es, wenn Sie bereits vor der ersten Übungsstunde eine kurze Darstellung des gesamten Zivilprozessrechts überfliegen, um das, was wir üben, besser einordnen zu können und durch die Anwendung Ihres Wissens in der Stunde dieses festigen.
Wenn Sie von der Übung profitieren wollen, sollten Sie nicht erst nach dem Absolvieren der Übung, gerade einmal vier Wochen vor ihrem Antritt zur mündlichen Teildiplomprüfung mit dem Lernen beginnen, sondern bereits vor der Übung, spätestens jedoch mit deren Beginn. Wenn Sie Wissen zum Zivilverfahrensrecht dauerhaft behalten wollten, sollten Sie es nicht ins Kurzzeitgedächtnis stopfen; Sie können ja jetzt noch nicht ausschließen, dass Sie dieses Wissen Ihr Leben lang benötigen. Deswegen gehört es ins Langzeitgedächtnis.
Ein Blick auf die während des Semesters abrufbaren Übungsaufgaben mit Hinweisen zu den in der jeweiligen Übungsstunde behandelten Stoffgebieten sowie zu allfälliger Literatur in den Tagen vor der jeweiligen Übungsstunde reicht daher für sich alleine nicht aus.

Assessment and permitted materials

Die Leistungskontrolle erfolgt durch die Beurteilung Ihrer mündlichen Mitarbeit, kleinere Leistungsüberprüfungen über Moodle und - soweit das unter den derzeitigen Umständen möglich ist – durch eine open-book Klausur. Sowohl bei der Klausur und den schriftlichen Leistungsüberprüfungen als auch bei der mündlichen Mitarbeit ist die Verwendung des Gesetzes nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht; im Hinblick auf die Vorgaben unterschiedlicher PrüferInnen bei der Teildiplomprüfung sollte Ihre Gesetzesausgabe möglichst keine persönlichen Notizen, kann aber farbige Markierungen und Unterstreichungen enthalten.

Minimum requirements and assessment criteria

Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist sowohl mündliche als auch schriftliche Mitarbeit, also eine mehr als nur punktuelle mündliche Mitarbeit und eine positive schriftliche Mitarbeit (bei einem Zwischentest oder der Klausur). Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet.
Beurteilt wird nach einem Punktesystem, in dem mündliche und schriftliche Leistungen in etwa gleich gewichtet sind. Zu einer nach obigen Kriterien positiven Note wird dann die Klausur etwa zu 35%, die Zwischentests etwa zu 15%, beitragen, die regelmäßige mündliche Mitarbeit etwa zu 50%. Eine Feinabstimmung wollen wir nach Kenntnis der Rahmenbedingungen (Teilnehmeranzahl, Einschränkungen durch COVID-19, …) zu Beginn des Semesters mit Ihnen vornehmen.

Anmeldung:
Anmeldungen sind ausschließlich online über U:SPACE, nicht aber durch Kontaktaufnahme mit uns und auch nicht in der Übungsstunde möglich.

ACHTUNG!
Bei Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter besteht Teilnahmepflicht! Die Anwesenheit wird durch diverse taugliche Maßnahmen (freiwillige Mitarbeit, Aufruf, ...) nachgewiesen.

Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Studierende, die keinen Übungsplatz erhalten haben, aber auf der Warteliste stehen und nachträglich in die Übung aufgenommen werden möchten, müssen in der ersten Übungseinheit erscheinen und ihr Interesse bekunden. Diese können aufgenommen werden, wenn nach der ersten Übungseinheit Plätze frei werden. Sollte die Zahl der InteressentInnen die Zahl der freigewordenen Plätze übersteigen, wird die Aufnahme aufgrund der Mitarbeit in der ersten Stunde, sonst nach der Reihung in der Warteliste, vorgenommen.

Alle Studierenden, die im Laufe des Semesters einen schriftlichen Leistungsnachweis erbracht haben (Teilnahme an der Klausur und/oder an schriftlichen Leistungsüberprüfungen), werden beurteilt, sofern sie sich nicht zeitgerecht von der Übung abgemeldet haben oder unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses einen wichtigen Grund für die Nichtdurchführung der Abmeldung glaubhaft machen. Bitte beachten Sie daher, dass Sie sich gegebenenfalls bis 31.3.2022, 23.59 Uhr, abmelden müssen!

Nachträglich werden keine Studierenden aufgenommen.

Abmeldung:
Die Abmeldung ist bis (einschließlich) 31.3.2022, 23.59 Uhr, per E-Mail an petra.peirleitner@univie.ac.at möglich.

Examination topics

Wir empfehlen Ihnen, nach jener Lernunterlage zu lernen, die Ihnen am ehesten "liegt"; lesen Sie dafür einfach ein ausgewähltes Kapitel in verschiedenen Lernunterlagen durch und vergleichen Sie. Zu Beginn (um zunächst einen guten Überblick zu bekommen) empfehlen sich eher kürzere Darstellungen. Im Zweifelsfall werfen Sie bitte einen Blick auf die von uns zur Teildiplomprüfung empfohlenen Werke oder die Empfehlungen Ihrer Prüferin/Ihres Prüfers. In jedem Fall aber: lesen Sie zu den Themen, die Sie lernen, auch das Gesetz, und zwar nicht bloß den jeweiligen Paragraphen, sondern zumindest die kleinste zusammengehörende Einheit (Titel, Abschnitt, Teil).

Reading list

Wir empfehlen Ihnen, nach jener Lernunterlage zu lernen, die Ihnen am ehesten "liegt"; lesen Sie dafür einfach ein ausgewähltes Kapitel in verschiedenen Lernunterlagen durch und vergleichen Sie. Zu Beginn (um zunächst einen guten Überblick zu bekommen) empfehlen sich eher kürzere Darstellungen. Im Zweifelsfall werfen Sie bitte einen Blick auf die von uns zur Teildiplomprüfung empfohlenen Werke oder die Empfehlungen Ihrer Prüferin/Ihres Prüfers. In jedem Fall aber: lesen Sie zu den Themen, die Sie lernen, auch das Gesetz, und zwar nicht bloß den jeweiligen Paragraphen, sondern zumindest die kleinste zusammengehörende Einheit (Titel, Abschnitt, Teil).

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Last modified: Th 22.06.2023 12:26