030214 KU Protection against discrimination - implementation, awareness and arguments (2015S)
Continuous assessment of course work
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Anrechenbar für den Master Soziologie als SM Wahlmodul und für die Internationale Entwicklung als freies Wahlfach. Als freies Wahlfach im Rahmen des Studienplans Psychologie, für das Studium der Kunstgeschichte im Rahmen der Alternativen Erweiterungen sowie für die Alternative Erweiterung (15 ECTS) und das Interessensmodul im BA-Studium Orientalistik.
Details
max. 25 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
weitere Termine:
Dienstag, 16.6 und Mittwoch, der 17.6.2015, 9.00-16.00, Universitätscampus, Stöckl-Gebäude
Monday
15.06.
09:30 - 16:00
Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
aktive Mitarbeit, mündliche Prüfung am Ende der Lehrveranstaltung
Minimum requirements and assessment criteria
Ziel der Lehrveranstaltung soll es sein, unter aktiver Mitarbeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Blick zu schärfen für unterschiedliche Gleichheitsvorstellungen und deren Auswirkungen (Universalismus, Kulturrelativismus, Multikulturalismus und Kosmopolitismus), für offene und versteckte Formen von Diskriminierung, für Bedingungen einer effektiven Implementierung von rechtlichem Diskriminierungsschutz und für die rechtspolitische Reichweite der Regelungen. Eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Lage soll in eine Perspektivenentwicklung münden.
Examination topics
Ein einführender Workshop und ein intensives Argumentationstraining sollen die Studierenden befähigen, die eigenen Denkmuster zu überprüfen und die Handlungsfähigkeit auf der argumentativen Ebene zu erhöhen.
Reading list
Association in the course directory
Last modified: Th 31.03.2022 00:15
Die Analyse von Regelungen aus dem geltenden Gleichbehandlungsrecht soll rechtspolitische Spiel-räume aufzeigen. Darüber hinaus werden im Kurs gemeinsam die Bedingungen erarbeitet, um von einer gesetzlichen Regelung zu einer guten Umsetzung der gesetzlichen Regelung in der Praxis zu kommen.Schließlich soll die gegenwärtige Lage im Gleichbehandlungsbereich bewertet werden und es sollen Perspektiven für eine Weiterentwicklung entworfen werden.