Universität Wien

030221 UE Exercise in Criminal Law and Law of Criminal Procedure (2019W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 90 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

Monday 14.10. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Monday 21.10. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Monday 28.10. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Monday 04.11. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Monday 11.11. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Monday 18.11. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Monday 25.11. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Monday 02.12. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Monday 09.12. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Monday 16.12. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Monday 13.01. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Monday 20.01. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Aims, contents and method of the course

Die Übung beginnt am Mo, den 14. Oktober 2019 und findet wöchentlich statt.
Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand.
In den Übungseinheiten werden vornehmlich ehemalige Modulprüfungsfälle bzw Fälle auf Modulprüfungsniveau mündlich durchbesprochen. Damit soll die UE eine optimale Prüfungsvorbereitung bieten.
Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet. Alle Angaben finden sich vor Beginn der Lehrveranstaltung im Internet (https://strafrecht.univie.ac.at/). Zur Wiederholung des durchgemachten Stoffs wird nach der Besprechung jedes einzelnen Übungsfalles eine ausgearbeitete Lösungsskizze bzw. ein Punkteschema zu dem jeweiligen Fall auf die Homepage gestellt.
Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter www.strafrecht/univie.ac.at unter „Informationen zu Prüfungen“.

Assessment and permitted materials

Es gibt eine schriftliche Klausur. Die Endnote setzt sich grundsätzlich zu 75% aus der Note der schriftlichen Klausur sowie zu 25 % aus der mündlichen Mitarbeit während der Übungseinheiten zusammen. Wird die Klausur nicht mitgeschrieben, wird diese negativ bewertet, sofern keine rechtzeitige Abmeldung von der Übung erfolgte (siehe unten Abmeldung).
Bei der Klausur dürfen nur reine Gesetzestexte, unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angabe oder Stichwort entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt, ein entsprechender Vermerk im Sammelzeugnis eingetragen.
Die Klausur wird anhand eines Punkteschemas beurteilt, das der korrigierten Klausur beigelegt und dem Teilnehmer zurückgegeben wird.
• Haupttermin: 16.12.2019
• Ersatztermin [ausschließlich für den Fall, dass der Haupttermin aus zwingenden Gründen nicht wahrgenommen werden konnte!]: 20.1.2020
Weitere Ersatztermine werden nicht angeboten.

Minimum requirements and assessment criteria

Es besteht Anwesenheitspflicht. Bitte beachten Sie, dass das unentschuldigte Fernbleiben angemeldeter Studierender von der ersten UE-Einheit entsprechend § 10 Abs 6 des neuen Satzungsteils Studienrecht zur Abmeldung von der UE führt.
Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.
Die Endnote setzt sich zu 75% aus der Note der schriftlichen Klausur sowie zu 25 % aus der mündlichen Mitarbeit während der Übungseinheiten zusammen.

Examination topics

AT I und II, BT I und II, StPO (jeweils im Umfang des Modulprüfungsstoffs)

Reading list

Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter www.strafrecht/univie.ac.at unter „Informationen zu Prüfungen“.

Association in the course directory

Last modified: Th 31.03.2022 00:15