Universität Wien

030231 PF Compulsory practical exercise in Tax Law (2016W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 100 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

Monday 10.10. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Monday 17.10. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Monday 24.10. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Monday 31.10. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Monday 07.11. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Monday 14.11. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Monday 21.11. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Monday 28.11. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Monday 05.12. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Monday 12.12. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Monday 09.01. 16:30 - 18:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG

Information

Aims, contents and method of the course

Vermittlung bzw. Vertiefung von Kenntnissen im Bereich der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, des Umgründungssteuerrechts, der Umsatzsteuer sowie sonstiger Verkehrsteuern unter Beachtung der aktuellen Judikatur des BFG, VwGH, VfGH und des EuGH.
Systematische Vermittlung bzw. Vertiefung der Kenntnisse im Steuerrecht sowie Vorbereitung auf die Modulprüfung aus Steuerrecht.

Assessment and permitted materials

Zwei schriftliche Klausurarbeiten sowie mündliche Mitarbeit.

Minimum requirements and assessment criteria

Grundlagen der Benotung: Der positive Abschluss der Pflichtübung setzt die Erbringung von mindestens zwei positiven Teilleistungen voraus. Von diesen Teilleistungen muss zumindest eine in Form einer Klausur erbracht werden. Als Teilleistungen kommen in Frage: Klausuren, mündliche Mitarbeit. Die Pflichtübung umfasst zwei Klausurtermine. Die Teilnahme an beiden Klausuren ist verpflichtend. Bei Nichtteilnahme an einer Klausur wird diese mit „nicht genügend“ beurteilt. Die Pflichtübung wird positiv beurteilt, wenn der Durchschnitt der beiden Klausuren nach arithmetischem Mittel positiv ist. Im entschuldigten Krankheitsfall wird eine Klausur nicht in das arithmetische Mittel eingerechnet – in diesem Fall ist die zweite Teilleistung zwingend in Form positiv bewerteter mündlicher Mitarbeit zu erbringen. Drei Mitarbeitsplus verbessern die Note um einen halben Grad, sechs Mitarbeitsplus verbessern die Note um einen ganzen Grad. Eine Notenverbesserung um mehr als einen ganzen Grad ist nicht möglich. Mit zwei negativen schriftlichen Klausuren ist – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitsplus – kein positiver Abschluss der Pflichtübung möglich. Eine Nachklausur ist nicht möglich.

Examination topics

gemeinsame Erarbeitung von Lösungen zu praktischen Beispielen

Reading list

KODEX Steuergesetze in der jeweils aktuellen Fassung
Doralt, Steuerrecht 2015/16
Unger/Vock, Casebook Steuerrecht, 6. Auflage


Association in the course directory

Last modified: Th 31.03.2022 00:15