030257 UE Case study course in public law (2018S)
Preparation for the FÜM III
Continuous assessment of course work
Labels
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Mo 12.02.2018 00:01 to Mo 05.03.2018 23:59
- Deregistration possible until Mo 12.03.2018 23:59
Details
max. 110 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Thursday 08.03. 16:00 - 17:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG (Kickoff Class)
- Tuesday 13.03. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Tuesday 20.03. 12:00 - 15:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Monday 09.04. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Monday 16.04. 11:00 - 14:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Information
Aims, contents and method of the course
Zur Vorbereitung auf die FÜM III im April 2018 soll die Prüfungssituation anhand von zwei vierstündigen Klausurfällen auf FÜM III-Niveau geübt werden. In der Klausurbesprechung wird das strukturierte Erarbeiten der Falllösung geübt.
Assessment and permitted materials
Schriftliche Klausur; erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte. Diese dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB § 8 AVG), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB § 8 AVG Parteistellung). „Post-its“ sind erlaubt, dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.
Minimum requirements and assessment criteria
Positiver Eintrag im Sammelzeugnis („+“) ab einer mitgeschriebenen Klausur. Zusätzlich wird Ihnen mitgeteilt, welche Note Sie bei der FÜM erhalten hätten, damit Sie ihr Leistungsniveau realistisch einschätzen können.
Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden vom Lehrveranstaltungsleiter abgemeldet. Die freiwerdenden Plätze werden nach Maßgabe des Verfahrens gemäß § 10 Abs. 5 des Abschnitts Studienrecht der Satzung der Universität Wien vergeben.
Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden vom Lehrveranstaltungsleiter abgemeldet. Die freiwerdenden Plätze werden nach Maßgabe des Verfahrens gemäß § 10 Abs. 5 des Abschnitts Studienrecht der Satzung der Universität Wien vergeben.
Examination topics
Reading list
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Last modified: Th 31.03.2022 00:15