030279 KU Administrative procedural law (2018S)
Continuous assessment of course work
Labels
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Su 01.04.2018 00:01 to Mo 30.04.2018 23:59
- Deregistration possible until Mo 07.05.2018 23:59
Details
max. 40 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Wednesday 02.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG (Kickoff Class)
- Wednesday 23.05. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Wednesday 30.05. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Wednesday 06.06. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Information
Aims, contents and method of the course
Der Kurs dient der vertiefenden Auseinandersetzung mit ausgewählten Problemen des Verwaltungsverfahrensrechts. Dabei werden aktuelle und klassische Fragestellungen zum Verfahren der Verwaltungsbehörden, der Verwaltungsgerichte und des Verwaltungsgerichtshofs behandelt. Dem Umgang mit Texten kommt große Bedeutung zu, weshalb vor allem ausgewählte Literaturbeiträge und Judikate besprochen werden.
Assessment and permitted materials
Die Leistungskontrolle erfolgt durch mündliche Mitarbeit, Referate zu ausgewählten Problemen (ca 10 min) und eine Klausur (60 min). Bei mehr als 15 Teilnehmern kann anstelle des Referats ein Judikat als Hausübung glossiert werden.
Minimum requirements and assessment criteria
Vorausgesetzt werden grundlegende Kenntnisse des Verwaltungsrechts im Allgemeinen und des Verwaltungsverfahrensrechts im Besonderen, wie sie im Rahmen einer Übung Öffentliches Recht (FÜM III) erworben werden.
Die Beurteilung erfolgt zu gleichen Teilen nach drei Kriterien: der mündlichen Mitarbeit in den einzelnen Einheiten (eine Wortmeldung pro Einheit ist Mindestvoraussetzung), dem Referat und der Klausur, die am Ende der dritten Einheit stattfinden wird. Eine positive Note setzt voraus, dass in allen drei Teilen eine Leistung erbracht wurde.
Die Beurteilung erfolgt zu gleichen Teilen nach drei Kriterien: der mündlichen Mitarbeit in den einzelnen Einheiten (eine Wortmeldung pro Einheit ist Mindestvoraussetzung), dem Referat und der Klausur, die am Ende der dritten Einheit stattfinden wird. Eine positive Note setzt voraus, dass in allen drei Teilen eine Leistung erbracht wurde.
Examination topics
Reading list
Hengstschläger/Leeb, Verwaltungsrechtsrecht, 5. Aufl, 2014
Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht, 10. Aufl, 2014
nur ergänzend, da die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht behandelt wird: Schulev-Steindl, Verwaltungsverfahrensrecht, 6. Aufl, 2018
Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht, 10. Aufl, 2014
nur ergänzend, da die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht behandelt wird: Schulev-Steindl, Verwaltungsverfahrensrecht, 6. Aufl, 2018
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Last modified: Th 31.03.2022 00:15