030292 UE Case study course in public law (2018S)
Preparation for the FÜM 3 in June 2018
Continuous assessment of course work
Labels
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Tu 01.05.2018 00:01 to Su 20.05.2018 23:59
- Deregistration possible until Su 27.05.2018 23:59
Details
max. 64 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
Die Vorbesprechung und die Klausuren werden zusammen mit der UE 030431 Klausurenkurs aus öffentlichem Recht abgehalten. Begleitend kann das Konversatorium 030215 KO Öffentliches Recht besucht werden.
Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit unentschuldigt nicht erscheinen, werden abgemeldet. Die freiwerdenden Plätze werden an Personen auf der Warteliste vergeben.Alle Interessierten dürfen bei verfügbaren Sitzplätzen die Klausuren mitschreiben und bei den Nachbesprechungen teilnehmen. Pro Übung werden allerdings maximal 60 Klausuren korrigiert. Priorität haben dabei zunächst die angemeldeten TeilnehmerInnen, dann jene auf Wartelistenplätzen und schließlich alle anderen.- Wednesday 23.05. 18:00 - 19:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Kickoff Class)
- Tuesday 29.05. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Thursday 07.06. 09:30 - 13:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Tuesday 12.06. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Thursday 21.06. 16:30 - 20:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Information
Aims, contents and method of the course
Zur Vorbereitung auf die FÜM III im Juni 2018 soll anhand von zwei schriftlichen vierstündigen Klausuren die Prüfungssituation simuliert werden. In den Klausurbesprechungen wird die strukturierte Falllösung geübt.
Assessment and permitted materials
Zwei schriftliche Klausuren.
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (etwa KODEX-Ausgaben und RIS-Ausdrucke), diese dürfen farblich markiert sein. Verweise auf Gesetzesbestimmungen (zB § 8 AVG), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB § 8 AVG Parteistellung) sind – auch auf „Post-its“ – erlaubt.
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (etwa KODEX-Ausgaben und RIS-Ausdrucke), diese dürfen farblich markiert sein. Verweise auf Gesetzesbestimmungen (zB § 8 AVG), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB § 8 AVG Parteistellung) sind – auch auf „Post-its“ – erlaubt.
Minimum requirements and assessment criteria
Ab einer positiven Klausur erfolgt ein positiver Vermerk (+) im Sammelzeugnis.
Examination topics
Es gilt die Stoffabgrenzung der FÜM III.
http://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/wiederin-ewald/
http://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/wiederin-ewald/
Reading list
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Last modified: Th 31.03.2022 00:15