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030296 PUE Exercise in Labour Law and Law of Social Security (2025S)
Continuous assessment of course work
Labels
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Tu 11.02.2025 00:01 to Tu 25.02.2025 23:59
- Deregistration possible until Su 16.03.2025 23:59
Details
max. 46 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- N Tuesday 11.03. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Tuesday 18.03. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Tuesday 25.03. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Tuesday 01.04. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Tuesday 08.04. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Tuesday 29.04. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Tuesday 06.05. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Tuesday 13.05. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Tuesday 20.05. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Tuesday 27.05. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Tuesday 03.06. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Tuesday 10.06. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Tuesday 17.06. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Information
Aims, contents and method of the course
Das Konzept der Übung beruht darauf, den Studierenden ein möglichst umfassendes Bild des Arbeits- und Sozialrechts unter Einbeziehung seiner praktischen Relevanz zu vermitteln. Die Übung dient dabei der Vorbereitung auf die Modulprüfung. Der inhaltliche Schwerpunkt der Lehrveranstaltung liegt auf der systematischen Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Arbeits- und Sozialrechts.Die Aufarbeitung des Lehrstoffes erfolgt nach einer kurzen theoretischen Einführung in den jeweiligen Themenbereich anhand der Lösung praktischer Fallbeispiele unter Berücksichtigung von aktuellen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur. Dabei werden aktuelle Problembereiche aufgegriffen und diskutiert. Die Vorbereitung der Fälle erfolgt durch die Studierenden zu Hause im Vorfeld der jeweiligen Einheit. Die Übung dient schließlich der gemeinsamen Falllösung und Diskussion.Nach dem erfolgreichen Abschluss der Übung sind die Studierenden in der Lage, arbeits- und sozialrechtliche Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren, konkrete Fallbeispiele anhand von Gesetzestexten eigenständig zu lösen und in Diskussionen mit Fachleuten als kompetente Gesprächspartner aufzutreten.
Assessment and permitted materials
Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von drei Teilleistungen:• 1. Klausur
• 2. Klausur
• (mündliche) MitarbeitDie aktive Mitarbeit ist ausdrücklich erwünscht. Die Mitarbeit stellt die Mitwirkung bei den Falllösungen (auch selbständige Falllösung) dar. Die Bewertung der Mitarbeit erfolgt aufgrund der Gesamtschau der Mitarbeitslisten, die in jeder Einheit geführt werden. Die Pluspunkte für die Mitarbeit werden am Ende jeder Einheit in die Liste eingetragen. Studierende, die sinnvolle Kommentare (die dahingehende Bewertung obliegt ausschließlich den UE-Leitern) abgegeben oder einen Teil eines Falls (zutreffend oder jedenfalls vertretbar) gelöst haben, erhalten einen Mitarbeitspunkt.Als alternative Möglichkeit zur Erbringung der Mitarbeitsleistung haben die Studierenden die Möglichkeit ihre Falllösung im Vorfeld der Übungseinheiten auf Moodle hochzuladen. Auf diesem Wege können max 3 Mitarbeitspunkte erzielt werden.Bei den Klausuren ist das Verwenden einer unkommentierten Gesetzesausgabe erlaubt und erwünscht.
• 2. Klausur
• (mündliche) MitarbeitDie aktive Mitarbeit ist ausdrücklich erwünscht. Die Mitarbeit stellt die Mitwirkung bei den Falllösungen (auch selbständige Falllösung) dar. Die Bewertung der Mitarbeit erfolgt aufgrund der Gesamtschau der Mitarbeitslisten, die in jeder Einheit geführt werden. Die Pluspunkte für die Mitarbeit werden am Ende jeder Einheit in die Liste eingetragen. Studierende, die sinnvolle Kommentare (die dahingehende Bewertung obliegt ausschließlich den UE-Leitern) abgegeben oder einen Teil eines Falls (zutreffend oder jedenfalls vertretbar) gelöst haben, erhalten einen Mitarbeitspunkt.Als alternative Möglichkeit zur Erbringung der Mitarbeitsleistung haben die Studierenden die Möglichkeit ihre Falllösung im Vorfeld der Übungseinheiten auf Moodle hochzuladen. Auf diesem Wege können max 3 Mitarbeitspunkte erzielt werden.Bei den Klausuren ist das Verwenden einer unkommentierten Gesetzesausgabe erlaubt und erwünscht.
Minimum requirements and assessment criteria
Der Leistungsnachweis ist im Verlauf der Übung zu erbringen und es besteht Anwesenheitspflicht. Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von den Lehrveranstaltungsleitern abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes möglich.Der Beurteilungsmaßstab setzt sich wie folgt zusammen:1. Aktive mündliche Mitarbeit und aktive Teilnahme an den Diskussionen (10 Punkte)
2. Klausuren (50 Punkte)Für eine positive Note sind insgesamt 30,5 Punkte erforderlich. Zusätzlich muss eine der beiden Klausuren positiv absolviert werden.
2. Klausuren (50 Punkte)Für eine positive Note sind insgesamt 30,5 Punkte erforderlich. Zusätzlich muss eine der beiden Klausuren positiv absolviert werden.
Examination topics
Die Themenbereiche, die in der UE besprochen wurden, ergänzt durch die angegebene Literatur.
Reading list
Übungsfälle werden auf Moodle hochgeladen.Zur Vorbereitung benötigen Sie aktuelle Lehrbücher zum österreichischen Arbeitsrecht und Sozialrecht, etwaKietaibl, Arbeitsrecht I, 12. Auflage (2023)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 12. Auflage (2023),
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021),Kodex (Studienausgabe) Arbeitsrecht,
Kodex (Studienausgabe) Sozialrecht in jeweils aktueller AuflageEmpfohlen werden zusätzliche Übungsbücher:
Brameshuber/Kóvacs (Hrsg), Übungsbuch. Österreichisches Arbeitsrecht (2019)
Niksova (Hrsg), Casebook Arbeitsrecht und Sozialrecht, 12. Auflage (2024)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 12. Auflage (2023),
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021),Kodex (Studienausgabe) Arbeitsrecht,
Kodex (Studienausgabe) Sozialrecht in jeweils aktueller AuflageEmpfohlen werden zusätzliche Übungsbücher:
Brameshuber/Kóvacs (Hrsg), Übungsbuch. Österreichisches Arbeitsrecht (2019)
Niksova (Hrsg), Casebook Arbeitsrecht und Sozialrecht, 12. Auflage (2024)
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Last modified: Fr 31.01.2025 13:05