Universität Wien

030306 UE Exercise in Labour Law and Law of Social Security (2021S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work
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Details

max. 60 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

  • Monday 08.03. 15:30 - 17:00 Digital
  • Monday 15.03. 15:30 - 17:00 Digital
  • Monday 22.03. 15:30 - 17:00 Digital
  • Monday 12.04. 15:30 - 17:00 Digital
  • Monday 19.04. 15:30 - 17:00 Digital
  • Monday 26.04. 15:30 - 17:00 Digital
  • Monday 03.05. 15:30 - 17:00 Digital
  • Monday 10.05. 15:30 - 17:00 Digital
  • Monday 17.05. 15:30 - 17:00 Digital
  • Monday 31.05. 15:30 - 17:00 Digital
  • Monday 07.06. 15:30 - 17:00 Digital
  • Monday 14.06. 15:30 - 17:00 Digital
  • Monday 21.06. 15:30 - 17:00 Digital

Information

Aims, contents and method of the course

Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Modulprüfung, Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses.
Vorbereitung von Übungsfällen durch die Studierenden, gemeinsame Falllösung und Diskussion in der LV. Hausübungen sind freiwillig.

Assessment and permitted materials

Zwei schriftliche Klausuren sowie Mitarbeit und/oder die Abgabe von bis zu zwei (freiwilligen) Hausübungen. Die Klausuren werden, da sie online stattfinden, als Open-Book-Klausuren abgehalten.

Minimum requirements and assessment criteria

Die Note ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden Klausuren. Für eine positive Bewertung ist insofern grundsätzlich ein Notendurchschnitt von zumindest Vier erforderlich. Bei Ergebnissen zwischen zwei Noten wird mathematischen Grundsätzen entsprechend gerundet. Unterlassene Teilnahme an einer Klausur führt zu einer Benotung dieser Klausur mit „Nicht genügend“.
Studierende haben allerdings die Möglichkeit, ihre Note durch Mitarbeit zu verbessern. Außerdem gibt jede abgegebene Hausübung, sofern sie positiv benotet wird, ein Plus. Bei vier gesammelten Plus wird bei Zwischennoten auf die bessere Note gerundet. Sechs gesammelte Plus ersetzen eine Klausur, die Note wird dann anhand der Note auf die andere Klausur bestimmt.
Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht anwesend sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes möglich.

Examination topics

Die besprochenen Themenbereiche des Arbeits- und Sozialrechts, ergänzt durch die angegebene Literatur.

Reading list

Für das Arbeitsrecht entweder Kietaibl/Windisch-Graetz, Arbeitsrecht I und II, 11. Auflage (2020) oder Brodil/Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 10. Auflage (2019)
Für das Sozialrecht empfohlen wird Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017)

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Last modified: Fr 12.05.2023 00:11