030306 PUE Exercise in Labour Law and Law of Social Security (2022W)
Continuous assessment of course work
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Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Mo 12.09.2022 00:01 to Mo 26.09.2022 23:59
- Deregistration possible until Sa 15.10.2022 23:59
Details
max. 60 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Monday 10.10. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Monday 17.10. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Monday 24.10. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Monday 31.10. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Monday 07.11. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Monday 14.11. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Monday 21.11. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Monday 28.11. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Monday 05.12. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Monday 12.12. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Monday 09.01. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Monday 16.01. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Monday 23.01. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
Zwei schriftliche Klausuren sowie Mitarbeit und/oder die Abgabe von bis zu zwei (freiwilligen) Hausübungen.
Minimum requirements and assessment criteria
Die Note ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden Klausuren. Für eine positive Bewertung ist insofern grundsätzlich ein Notendurchschnitt von zumindest Vier erforderlich. Bei Ergebnissen zwischen zwei Noten zählt die schlechtere Note. Unterlassene Teilnahme an einer Klausur führt zu einer Benotung dieser Klausur mit „Nicht genügend“.
Studierende haben allerdings die Möglichkeit, ihre Note durch Mitarbeit (Sammeln von Plus) zu verbessern. Zusätzlich gibt jede abgegebene Hausübung, sofern sie positiv benotet wird, ein Plus. Bei drei gesammelten Plus gilt bei Ergebnissen zwischen zwei Noten die bessere Note, sechs gesammelte Plus ersetzen eine Klausur bzw zählt dann von zwei Klausuren die bessere Klausur.
Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht anwesend sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein unentschuldigtes Fehlen in mehr als zwei Einheiten zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes möglich.
Studierende haben allerdings die Möglichkeit, ihre Note durch Mitarbeit (Sammeln von Plus) zu verbessern. Zusätzlich gibt jede abgegebene Hausübung, sofern sie positiv benotet wird, ein Plus. Bei drei gesammelten Plus gilt bei Ergebnissen zwischen zwei Noten die bessere Note, sechs gesammelte Plus ersetzen eine Klausur bzw zählt dann von zwei Klausuren die bessere Klausur.
Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht anwesend sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein unentschuldigtes Fehlen in mehr als zwei Einheiten zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes möglich.
Examination topics
Die besprochenen Themenbereiche des Arbeits- und Sozialrechts, ergänzt durch die angegebene Literatur.
Reading list
Für das Arbeitsrecht entweder Kietaibl/Windisch-Graetz, Arbeitsrecht I und II, 11. Auflage (2020) oder Brodil/Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 11. Auflage (2022)
Für das Sozialrecht empfohlen wird Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021)
Für das Sozialrecht empfohlen wird Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021)
Association in the course directory
Last modified: Mo 05.09.2022 14:07
Vorbereitung von Übungsfällen durch die Studierenden, gemeinsame Falllösung und Diskussion in der LV. Hausübungen sind freiwillig.