Universität Wien

030315 PUE Exercise in Constitutional Law (2024W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 56 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

  • Wednesday 09.10. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Wednesday 16.10. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Wednesday 23.10. 10:00 - 11:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Wednesday 30.10. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Wednesday 06.11. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Wednesday 13.11. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Wednesday 20.11. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Wednesday 04.12. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Wednesday 11.12. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Wednesday 08.01. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Wednesday 15.01. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Aims, contents and method of the course

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, das Verständnis des Verfassungsrechts zu fördern, das erworbene Wissen zu festigen und die Fähigkeit zur Lösung verfassungsrechtlicher Fälle zu vermitteln.

Inhalt der Lehrveranstaltung ist das österreichische Bundesverfassungsrecht.

Methode der Lehrveranstaltung ist die Diskussion von Fragen und kurzen Fällen, die vor ihrer Besprechung auf Moodle bereitgestellt werden.

Assessment and permitted materials

Zwei einstündige Klausuren, freiwillige mündliche Mitarbeit. Die Verwendung einer unkommentierten aktuellen Gesetzesausgabe (Kodex, RIS-Ausdrucke etc) bei der Klausur und während der Lehrveranstaltung ist gestattet und gewünscht.

Minimum requirements and assessment criteria

Basis der Bewertung ist die Klausurnote. Es werden zwei einstündige Klausuren angeboten, von denen zumindest eine positiv sein muss. Werden zwei Klausuren geschrieben, zählt die bessere Note. Studierende, die die erste Klausur positiv absolviert haben, müssen nicht, können aber zur zweiten Klausur antreten.

Je drei Mitarbeitsleistungen erhöhen den Notengrad der Klausur um eine Note. Durch mündliche Mitarbeit kann die Klausurnote allerdings um maximal zwei Notengrade verbessert werden.

Es besteht Anwesenheitspflicht, zweimaliges unentschuldigtes Fehlen wird toleriert.

Examination topics

Der Prüfungsstoff der Klausuren setzt sich aus den in den Einheiten besprochenen Themengebieten zusammen. Der Prüfungsstoff der ersten Klausur besteht aus jenen Themen, die bis dahin besprochen wurden. Bei der zweiten Klausur ist Prüfungsstoff grundsätzlich der gesamte Stoff der Übung, der Fokus liegt allerdings auf jenen Themen, die nach der ersten Klausur besprochen wurden.

Reading list

Gesetzestexte:
Kodex Verfassungsrecht, 57. Aufl. (2024/25).

Literatur:
Berka, Verfassungsrecht, 8. Auflage (2021), oder
Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 11. Auflage (2015), oder
Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht, 13. Auflage (2022).

Association in the course directory

Last modified: Su 29.09.2024 09:25