Universität Wien
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030317 KU Gender studies in criminology (2010S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work

Prüfungsimmanente LV, Anwesenheitspflicht; Mitarbeit erforderlich, schriftl. Abschlußprüfung; Anmeldung über die Lernplattform Moodle vom 15.2. bis zum 5.3.2010; Mit erfolgter Anmeldung sind Sie in die Lehrveranstaltung aufgenommen.

Details

max. 80 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

  • Wednesday 10.03. 14:30 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Wednesday 17.03. 14:30 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Wednesday 24.03. 14:30 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Wednesday 14.04. 14:30 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Wednesday 21.04. 14:30 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Wednesday 28.04. 14:30 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Wednesday 05.05. 14:30 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Wednesday 12.05. 14:30 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Wednesday 19.05. 14:30 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Wednesday 26.05. 14:30 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Wednesday 02.06. 14:30 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Wednesday 09.06. 14:30 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Wednesday 16.06. 14:30 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG

Information

Aims, contents and method of the course

Diese Lehrveranstaltung ist der Frage nach dem Verhältnis von Geschlecht und Kriminalität gewidmet, die sich im Themenkomplex von Gewalt in Beziehungen zuspitzt.

Zu Beginn wird den Studierenden ein Überblick über die bekannt gewordene Kriminalität in Österreich geboten. An Hand der Polizeilichen und Gerichtlichen Kriminalstatistiken wird der Anteil von Frauen und Männern auf Opfer- und Täterseite verschiedener Delikte verglichen. Daran anknüpfend werden die Problematik des – je nach Delikt höchst unterschiedlichen – Dunkelfeldes sowie mögliche geschlechtsspezifische Selektionsmuster bei Anzeigeerstattung und Strafverfolgung diskutiert.

Anschließend soll für eine Auswahl von Kriminalitätstheorien, beginnend mit der Anomietheorie über die Lerntheorien bis zum „labeling approach“, erarbeitet werden, inwiefern einzelne Theorien in der Lage sind, den markanten Unterschied in der Kriminalitätsbelastung von Männern und Frauen zu erklären. Darüber hinaus werden historische und aktuelle Kriminalitätstheorien vorgestellt, die sich speziell mit „Frauenkriminalität“ auseinandersetzen.

Im Bereich der Viktimologie wird – teilweise wieder unter Heranziehung der Kriminalitätstheorien – erarbeitet, inwiefern auch die Opferrolle „erlernt“ werden kann. Das theoretische Konstrukt des „Opferbeitrags“, das die (unbewusste) Erleichterung einer Straftat bzw. die „Mitwirkung“ an derselben durch das Opfer umfasst, soll vorgestellt und hinsichtlich der umstrittenen Anwendung auf Sexualdelikte diskutiert werden. Hierzu zählt auch die Frage, inwieweit an „potentielle Opfer“ von Sexualdelikten (also meist generell an Frauen) gerichtete Verhaltensmaßregeln, etwa hinsichtlich Auftreten, Kleidung oder Freizeitverhalten, geeignete und angemessene Maßnahmen sind, um Sexualdelikte zu verhindern.

In der Folge werden einzelne Erscheinungsformen der Kriminalität erörtert, bei denen das Geschlechterverhältnis eine besondere Rolle spielt.
Einen wichtigen Schwerpunkt bilden hier natürlich die bereits angesprochenen Sexualdelikte. Die Entwicklung der einschlägigen Straftatbestände, von der Vergewaltigung bis zum neu formulierten Tatbestand der sexuellen Belästigung, spiegelt deutlich den wachsenden Einfluss der feministischen Sichtweise wider. Aber auch der Problemkreis Kindesmissbrauch soll erörtert werden. Hier scheinen zwar in der Statistik fast ausschließlich männliche Tatverdächtige und Verurteilte auf, ich möchte aber auch die – meist strafrechtlich nicht relevante aber kriminologisch sicher bedeutsame – Rolle der an der Tat nicht unmittelbar Beteiligten männlichen und weiblichen Bezugspersonen der Opfer erörtern, die bisweilen gar nicht oder erst viel zu spät die von dem Kind oder Jugendlichen ausgesandten „Alarmsignale“ richtig deuten.

Zu dem Themenschwerpunkt „Gewalt in der Familie“ wird nicht nur die kriminologische und gesellschaftspolitische Dimension dieses nach wie vor meist im Dunkelfeld bleibenden Phänomens dargestellt, sondern es werden auch die rechtlichen und faktischen Möglichkeiten der Prävention und Reaktion, allen voran die beiden Gewaltschutzgesetze, erörtert. In diesem Zusammenhang soll auch ein aktuelles Gesetzesvorhaben diskutiert werden, das auf eine adäquate tatbestandsmäßige Erfassung wiederholter Gewalttaten im Familienkreis abzielt. Die Praxis hat nämlich gezeigt, dass die Aburteilung einzelner angezeigter Gewalthandlungen in der Regel nicht dem sozialen Unwert von systematisch ausgeübter Gewalt in der Familie gerecht werden kann. Die typischerweise vom Täter finanziell , sozial und/oder psychisch abhängigen Opfer, meist Frauen und Kinder, erleiden je nach der Dauer des Gewaltverhältnisses oft massive psychische und physische Beeinträchtigen, die weit über die typischen Tatfolgen leichter Körperverletzungen hinausgehen.

Assessment and permitted materials

Minimum requirements and assessment criteria

Examination topics

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Last modified: Th 31.03.2022 00:15