Universität Wien

030337 SE State and Legitimacy in the Climate Crisis (2025S)

for diploma and doctoral students

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 20 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

  • Wednesday 26.03. 11:00 - 12:00 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG (Kickoff Class)
  • Wednesday 14.05. 13:30 - 17:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
  • Wednesday 21.05. 13:30 - 17:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
  • Wednesday 28.05. 13:30 - 17:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG

Information

Aims, contents and method of the course

Staatliche Legitimität gründet sich nach einer klassischen Auffassung darauf, dass Staaten für die Einhaltung der Menschenrechte, für Sicherheit, Stabilität und Wohlergehen sorgen. Doch was geschieht, wenn Staaten mit einer erdumspannenden Krise wie der Klimakrise konfrontiert sind, die sich nur gemeinsam mit den anderen Staaten und mit beispiellosem Aufwand bewältigen lässt? Welche Rolle können staatliche Verfassungen und Institutionen angesichts dieses globalen Problems noch spielen? Welchen Herausforderungen begegnet das Konzept des demokratischen Verfassungsstaats in der Klimakrise?

Ziel des Seminars ist es, anhand von Texten aus Philosophie und Rechtswissenschaft zu untersuchen, inwiefern die Klimakrise herkömmliche Verständnisse von staatlicher Legitimität herausfordert.

Assessment and permitted materials

Jede:r Studierende:r hält ein Referat von ca. 20 Min auf Grundlage einer Powerpoint-Präsentation; die Teilnahme an den anschließenden Diskussionen ist gewünscht.
Eine schriftliche Arbeit ist zusätzlich von jenen Studierenden abzufassen, die als Diplomand:in dieses Seminar absolvieren. Diese müssen eine lege artis verfasste Diplomseminararbeit (DSA) abgeben.
Die DSA sollte mind. 50.000 Zeichen, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis umfassen. Eine DSA kann nur nach Abgabe eines Motivationsschreibens und Rücksprache mit der LV-Leiterin verfasst werden.
Bei einer DSA handelt es sich um eine eigenständige wissenschaftliche Leistung individueller Studierender. Die Heranziehung von Tools der KI ist nicht grundsätzlich verboten, allerdings dürfen diese ausschließlich als Hilfsmittel verwendet werden und ihre Verwendung muss in der Arbeit ausgewiesen sein.

Minimum requirements and assessment criteria

Mindesterfordernisse für die positive Beurteilung:
Für das positive Bestehen der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung sind folgende Teilleistungen zu erbringen:
• Anwesenheit bei allen Terminen
• Teilnahme an den Diskussionen im Anschluss an die Präsentationen
• Abgabe der Powerpoint Präsentation bis eine Woche vor dem Referatstermin.
• Mündliches Referat von ca. 20 Minuten
• Für Diplomand:innen: Eine schriftliche Diplomseminararbeit
• ggf. nach Abgabe der schriftlichen Arbeit ein notenrelevantes Gespräch mit der LV-Leitung (Dieses Gespräch findet nach Terminvereinbarung statt und hat die Arbeit, die Gliederung, verwendete Methodik, Auswahl der Quellen etc. zum Gegenstand.)
Beurteilungsmaßstab:
• Für die Seminarnote zählen Referat und Mitarbeit.
• Für Diplomand:innen: Erfolg beim Verfassen einer Seminararbeit entlang der Vorgaben der "Checkliste wissenschaftliches Arbeiten", die Sie auf Moodle finden.
• Für Diplomand:innen (im Falle eines notenrelevanten Gesprächs): Das notenrelevante Gespräch hat zum Ziel, die eigenständige Erstellung der Seminararbeit durch die Studierenden sicherzustellen. Das Gespräch dauert ca. 30 Minuten und wird persönlich vor Ort durchgeführt. Ergibt sich im Gespräch, dass die*der Studierende keine ausreichende Auskunft zu den Inhalten, Methoden, verwendeten Quellen, Schlussfolgerungen der Seminararbeit geben kann, wird die Teilleistung Seminararbeit negativ beurteilt. Ergibt sich im Laufe des Gespräches, dass unerlaubte Hilfsmittel eingesetzt wurden, wird ein studienrechtliches Verfahren wegen der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel eingeleitet. Ansonsten wird die ursprünglich von der Lehrveranstaltungsleitung vorgesehene Beurteilung beibehalten.

Examination topics

Da es sich bei dieser LV um ein Seminar handelt, gibt es keine Prüfung und somit auch keinen Prüfungsstoff - Grundlage für die Leistungsbeurteilung sind Referat und Diskussionsteilnahme.

Reading list

Einschlägige Literatur wird über Moodle zur Verfügung gestellt.

Association in the course directory

Last modified: We 12.03.2025 10:05