Universität Wien

030342 SE Seminar on Public Law (2021S)

for diploma and doctral students

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work
REMOTE

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 15 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

Thursday 11.03. 09:30 - 11:00 Digital (Kickoff Class)
Thursday 22.04. 16:00 - 17:30 Digital
Thursday 20.05. 09:00 - 18:00 Digital
Friday 21.05. 09:00 - 17:00 Digital

Information

Aims, contents and method of the course

Ziele:
Vertiefung methodischer Kenntnisse; Entwicklung kritischen Denkens; Stärkung der Fähigkeit zu mündlicher Präsentation und schriftlicher Bearbeitung komplexer juristischer Fragestellungen.

Inhalt:
Das subjektive öffentliche Recht ist im öffentlichen Recht allgegenwärtig: als Konzept der allgemei¬nen Rechtslehre, als Voraussetzung der Parteistellung im Verwaltungsverfahren, als Zugangsschranke bei den Verwaltungsgerichten und beim Verfassungsgerichtshof. Das Seminar unternimmt es, seine Herkunft, seine Einsatzfelder und seine Leistungsfähigkeit übergreifend zu diskutieren.

Methode:
Interaktiv und sokratisch in Form schriftlicher Ausarbeitung, mündlicher Präsentation und gemeinsamer Diskussion der Themen.

Themenvorschläge:
— Die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu Art 3 lit b StGG-Reichsgericht 1867
— Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu Art 15 Abs 2 StGG-richterliche Gewalt
— Das subjektive öffentliche Recht bei Georg Jellinek
— Das subjektive öffentliche Recht bei Hans Kelsen
— Rechtsanspruch und rechtlich geschütztes Interesse im Verwaltungsverfahren
— Das subjektive öffentliche Recht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
— Die bloße Reflexwirkung als Kehrseite des subjektiven Rechts
— Warum haben Behörden keine subjektiven Rechte?
— Das subjektive Recht der Gemeinde auf Selbstverwaltung
— Die Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten vor dem Verfassungsgerichtshof
— Die Menschenrechte als Prüfungsmaßstab der Volksanwaltschaft
— Das Wahlrecht als Recht auf Demokratie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
— Von der Amtsverschwiegenheit zum Recht auf Information
— Die Schädigung in Rechten im gerichtlichen Strafrecht
— Subjektive Rechte ohne Rechtssubjekte: Rechte der Natur und ihre Durchsetzung

Assessment and permitted materials

Alle Beiträge werden bewertet, alle Hilfsmittel sind erlaubt.

Minimum requirements and assessment criteria

— Seminararbeit von ca. 20-25 Seiten
(falls die Arbeit als Diplomarbeitsseminararbeit eingereicht werden
soll: mind. 50.000 Zeichen, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis)
— Kurzreferat von 15-20 Minuten, mit Handout oder Folien
— Anwesenheit während des gesamten Seminars
— Rohfassung der Seminararbeit für alle Teilnehmenden bis 14. Mai 2021
— Abgabe der Endfassung der Seminararbeit bis 31. Juni 2021

In die Seminarnote fließen mündliche (Referat, Mitarbeit) und schriftliche Leistungen (Seminararbeit) gleichgewichtig ein. Die Diplomarbeitsseminarnote bewertet nur die schriftliche Seminararbeit.

Examination topics

Reading list


Association in the course directory

Last modified: Fr 12.05.2023 00:11