Universität Wien

030364 KU Course in comparative constitutional law (2018W)

Constitutional adjudication in Austria, Germany and Switzerland

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 20 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

  • Friday 16.11. 16:00 - 20:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Friday 07.12. 16:00 - 20:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Friday 11.01. 16:00 - 20:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG

Information

Aims, contents and method of the course

Der österreichische Verfassungsgerichtshof gilt als Exportschlager. Nicht umsonst spricht man vom "kelsenianischen Modell" der Verfassungsgerichtsbarkeit, das die Entwicklung vieler Verfassungsgerichte in Europa und darüber hinaus geprägt hat. Umso mehr erstaunt es, dass verfassungsgerichtliche Kontrolle in den deutschsprachigen Nachbarländern signifikant anders funktioniert als in Österreich. In der Schweiz gibt es kein spezialisiertes Verfassungsgericht. Eine verfassungsgerichtliche Rolle übernimmt dort insbesondere das Bundesgericht, das jedoch neben verfassungsrechtlichen Fragen auch für Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht zuständig ist. Bundesgesetze verwerfen kann es nicht. Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht wirkt aus österreichischer Sicht fremd: es ist zwar, wie der VfGH, ein spezialisiertes Verfassungsgericht, versteht sich jedoch als "Bürgergericht" und behandelt pro Jahr über 6000 Verfassungsbeschwerden von BürgerInnen. Auch Organstreitverfahren (etwa zwischen einer Parlamentsfraktion und der Bundesregierung) sind ein wichtiges Betätigungsfeld des Karlsruher Gerichts. Betrachtet man die drei Gerichte in Wien, Karlsruhe und Lausanne näher, zeigen sich eine Vielzahl kleiner und großer Unterschiede: von den Kompetenzen über die Amtsdauer der RichterInnen bis zum Beratungsgeheimnis. Wie lassen sich diese Unterschiede erklären? Sind sie historisch bedingt? Spiegeln sie unterschiedliche Funktionen der Gerichte wider? Welche Vorzüge und Probleme bringen die verschiedenen Lösungen mit sich? In diesem Kurs werden wir diesen Fragen nachgehen.

Der Kurs hat zwei Ziele. Erstens soll ein Verständnis für die Strukturmerkmale der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz und damit der Vielfalt möglicher Rollen und Formen von Verfassungsgerichtsbarkeit entwickelt werden. Dieser vergleichende Blickwinkel eröffnet zugleich eine neue Perspektive auf das österreichische System der Verfassungsgerichtsbarkeit und schärft das Bewusstsein für seine charakteristischen Merkmale, Stärken und Probleme. Zweitens soll die Methode der funktionalen Rechtsvergleichung im Verfassungsrecht erlernt bzw. vertieft werden (u.a. Ziele des Vergleichs, Problem- und Konzeptvergleich, Berücksichtigung von Kontext und Rechtskultur, Material- und Literaturbeschaffung). Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass Rechtsvergleich im öffentlichen Recht auch in der Rechtspraxis eine immer wichtigere Fertigkeit darstellt.

Der Kurs ist an drei Terminen geblockt. In der ersten Einheit werden methodische und inhaltliche Grundlagen präsentiert und diskutiert. Außerdem wird in die historischen Rahmenbedingungen der Entstehung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz eingeführt. Die zweite und dritte Einheit verläuft in Form eines "Vergleichslabors". Pro Einheit wird ein zentraler Aspekt der Verfassungsgerichtsbarkeit verglichen und die vergleichende Methode gemeinsam angewandt und eingeübt. In der zweiten Einheit stehen die wichtigsten Verfahren der Gerichte (abstrakte und konkrete Normenkontrolle, Verfassungsbeschwerde, Organstreitverfahren, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) im Zentrum. In der dritten Einheit werden Auswahl, Stellung und Arbeitsweise der Richterinnen und Richter behandelt (Wahl, Sicherung der Unabhängigkeit, Sondervoten, interne Arbeitsorganisation). Bei geeigneter Teilnehmerzahl werden in der zweiten und dritten Einheit des Kurses die Studierenden in drei Gruppen aufgeteilt. Die Teilnehmenden jeder Gruppe bereiten sich im Vorfeld der Kurseinheit auf die jeweils zu diskutierenden Fragen in Bezug auf das ihnen zugewiesene Land als "LänderberichterstatterInnen" vor (die jeweilige Literatur wird über Moodle zur Verfügung gestellt). Gemeinsam werden dann die unterschiedlichen Lösungen in den drei Vergleichsstaaten erarbeitet, verglichen, eingeordnet und überlegt, wie diese zu bewerten sind.

Assessment and permitted materials

Die Bewertung besteht aus zwei Teilen. Erstens der Mitarbeit, insbesondere die Vorbereitung der zweiten und dritten Einheit und die aktive Teilnahme an der Diskussion. Zweitens das Verfassen einer Hausarbeit in Form einer vergleichenden Kurzanalyse (maximal 3500 Wörter inkl. Fußnoten). In dieser Analyse soll ein Aspekt der Verfassungsgerichtsbarkeit (z.B. das Organstreitverfahren, die interne Organisation in Kammern oder die Zulässigkeit von Sondervoten) anhand von zwei (oder wahlweise allen drei) im Kurs behandelten Rechtsordnungen verglichen werden. Es gibt eine Liste mit Themenvorschlägen. In Absprache mit dem Kursleiter können auch andere Themen gewählt werden.

Minimum requirements and assessment criteria

Mitarbeit und Hausarbeit machen jeweils 50% der Note aus. Beide müssen positiv bewertet werden. Der erste Kurstermin ist unbedingt zu besuchen. Einmaliges entschuldigtes Fehlen (etwa bei Erkrankung) bei den anderen beiden Terminen ist gestattet.

Examination topics

Reading list

Literatur wird über Moodle zu Beginn des Kurses zur Verfügung gestellt.

Basisliteratur des Kurses:
Uwe Kischel, Rechtsvergleichung, 2015, S. 1-216
Vicki C. Jackson, Comparative Constitutional Law: Methodologies, in Rosenfeld/Sajó (Hrsg.), The Oxford Handbook of Comparative Constitutional Law, 2012, S. 54 ff.
Axel Tschentscher, Dialektische Rechtsvergleichung Zur Methode der Komparistik im öffentlichen Recht, Juristenzeitung 2007, S. 807 ff.
Anuscheh Farahat, Das Bundesverfassungsgericht, in von Bogdandy/Grabenwarter/Huber (Hrsg.), Handbuch Ius Publicum Europaeum (IPE), Band VI: Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa: Institutionen, 2016, S. 81 ff.
Michaela Hailbronner, Rethinking the rise of the German Constitutional Court: From anti-Nazism to value formalism, International Journal of Constitutional Law, 2014, S. 626 ff.
Christoph Schönberger, Anmerkungen zu Karlsruhe, in Jestaedt/Lepsius/Möllers/Schönberger (Hrsg.), Das entgrenzte Gericht: eine kritische Bilanz nach sechzig Jahren Bundesverfassungsgericht, S. 9 ff.
Giovanni Biaggini, Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz, in von Bogdandy/Grabenwarter/Huber (Hrsg.), Handbuch Ius Publicum Europaeum (IPE), Band VI: Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa: Institutionen, 2016, S. 573ff.
Christoph Grabenwarter, Der österreichische Verfassungsgerichtshof, in von Bogdandy/Grabenwarter/Huber (Hrsg.), Handbuch Ius Publicum Europaeum (IPE), Band VI: Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa: Institutionen, 2016, S. 413 ff.
Ewald Wiederin, Der österreichische Verfassungsgerichtshof als Schöpfung Hans Kelsens und sein Modellcharakter als eigenständiges Verfassungsgericht, in Simon/Kalwoda (Hrsg.), Schutz der Verfassung. Normen, Institutionen, Höchst- und Verfassungsgerichte (= Beihefte zu "Der Staat" Bd. 22), 2014, S. 283 ff.

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Last modified: Th 31.03.2022 00:15