Universität Wien

030368 SE Seminar in European Law (2018S)

Austrian Labour Market Policy and EU Law

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 20 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

  • Tuesday 13.03. 13:00 - 15:00 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG (Kickoff Class)
  • Thursday 14.06. 08:00 - 18:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Friday 15.06. 08:00 - 18:00 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG

Information

Aims, contents and method of the course

Die letzte und die aktuelle Bundesregierung bzw. einzelne Politiker ließen in den letzten Jahren immer wieder mit kritischen Tönen gegenüber der Arbeitnehmerfreizügigkeit und den damit verbundenen Rechten ausländischer Arbeitnehmer, insbesondere betreffend finanzielle Leistungen an diese Personen, aufhorchen. Einzelne Maßnahmen wurden auch gesetzt oder angekündigt und rasch entspann sich in den Medien, v.a. aber auch in der Wissenschaft ein Streit über deren unionsrechtliche Zulässigkeit. Diese Frage, also genauer das arbeitsmarktpolitische Ermessen mitgliedstaatlicher Regierungen und dessen unionsrechtliche Grenzen, will das vorliegende Seminar ausloten. Beispiele sind u.a. der sog. Beschäftigungsbonus, die Aktion 20.000, die die Indexierung der Familienbeihilfe und die Umgestaltung der Mindestsicherung.

Assessment and permitted materials

Das Seminar umfasst eine schriftliche Seminararbeit sowie einen mündlichen Vortrag mit anschließender Diskussion.

Die Seminararbeit soll einen Umfang von mindestens 50.000 bis maximal 65.000 Zeichen (inkl. Fußnoten und Leerzeichen; entspricht rund 20-24 Seiten) aufweisen und dem Üblichen entsprechend formatiert sein (z.B. Schriftgröße 12 im Text, 1.5-zeilig etc.). Von der Zeichenvorgabe ausgenommen sind Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis. Auf dem Deckblatt sind Name und Matrikelnummer anzugeben. Die wissenschaftlichen Gepflogenheiten bei der Auswertung und beim Nachweis von Literatur und Rechtsprechung sind zu beachten.

Hinweise für die formale Erstellung der Seminararbeit werden in der Vorbereitungsveranstaltung ausgegeben. Die inhaltlichen Hinweise in den Fußnoten beim jeweiligen Thema verstehen sich lediglich als möglicher Einstieg und erstes, nicht bindendes Brainstorming.

Für einzelne der diesjährigen Themen (Position Österreichs, Position der Kommission) bietet sich die Bearbeitung im Stil einer Klage bzw. Klagebeantwortung an: Die Schriftfassung sollte also kein umfassendes gutachterliches Erwägen des Für und Wider, sondern eine einseitige parteiliche Stellungnahme sein. Auch dort muss aber auf absehbare Gegenargumente eingegangen werden, indem Eventualvorbringen entwickelt werden. Eine neutrale, umfassende Bearbeitung sollte aber die Bearbeitung in der Rolle „EuGH“ vornehmen (Urteilsstil). Alle anderen Themen, die diese Dreigliederung nicht aufweisen, sollten im herkömmlichen Seminararbeits- bzw. Aufsatzstil bearbeitet werden.

Die Bearbeitungszeit für den schriftlichen Teil beträgt 8 Wochen ab Vorbesprechung (Themenausgabe). Abgabe ist daher (spätestens) am 8.5.2018, 12 Uhr.

Abgabe digital per E-Mail (maria.anna.berlakovich@univie.ac.at) als mit Ihrem Namen benannte Word-Datei und zusätzlich als PDF. Achtung: Die abgegebene Schriftfassung ist endgültig, nachträgliche (auch formale) Änderungen sind nicht mehr möglich. Zur schriftlichen Arbeit wird ein Feedback gegeben, das der Verbesserung des mündlichen Vortrags dient. Die im Rahmen des Feedbacks bekanntgegebene Note ist die endgültige Note für die Schriftfassung. Nehmen Sie daher die schriftliche Ausarbeitung ernst und klären Sie offene Fragen so rasch wie möglich durch Rückfrage (in den Sprechstunden) auf.

Der Seminarvortrag soll 20 Minuten dauern. Er soll keine umfassende Wiedergabe der schriftlichen Arbeit unternehmen, sondern die wesentlichen Ergebnisse/Thesen, aufgearbeitet für die Diskussion und erweitert um das Feedback zur schriftlichen Arbeit, aufbereiten. Der Einsatz von Medien (etwa Powerpoint) ist möglich und erwünscht. Ein vortragsbegleitendes Handout (1 Seite) ist auszugeben. Im Anschluss gemeinsame Diskussion der zusammengehörenden Themen (rund 20 Minuten je Thema

Minimum requirements and assessment criteria

Die Gesamtnote des Seminars setzt sich zusammen aus
• 50 % Erarbeitung des eigenen Themas: schriftliche Ausarbeitung, Handout und Referat
• sowie weitere 50% Vorbereitung, Verstehen und Beitrag des gesamten Themenspektrums: Stimulation und Leitung der Diskussion zum eigenen Vortrag sowie Vorbereitung und Teilnahme an der Diskussion der Beiträge der KollegInnen.

Examination topics

Reading list


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Last modified: Th 31.03.2022 00:15