Universität Wien

030377 UE Case Studies in Private Law (2020S)

Für den Prüfungstermin April 2020

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 70 participants
Language: German

Lecturers

Classes

Vorbesprechung 15. April (Video ab 15. April verfügbar)

1. Klausur 24. April (9:00 bis 12:00 Uhr, Heimarbeit)

Nachbesprechung der ersten Klausur 29. April (Video ab 29. April verfügbar)

2. Klausur 30. April (9:00 bis 12:00 Uhr, Heimarbeit)

Nachbesprechung der zweiten Klausur 6. Mai 2020 (Video ab 6. Mai verfügbar)


Information

Aims, contents and method of the course

Anhand von zwei Klausuren auf Diplomprüfungsniveau sollen die Studierenden auf den zivilrechtlichen Teil der FÜM II vorbereitet werden. Die Klausuren werden aufgrund der derzeitigen Situation in digitaler Form stattfinden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie sobald als möglich

In den Klausurbesprechungen wird das selbstständige Erarbeiten von Falllösungen im Bereich des Bürgerlichen Rechts anhand der gesetzlichen Vorgaben, der von der Lehre vorgeschlagenen Lösungsansätze und der Judikatur wiederholt, um die Studierenden bestmöglich auf die schriftliche Diplomprüfung vorzubereiten.

In der Vorbesprechung werden Grundlagen der schriftlichen Falllösungstechnik nach Anspruchsgrundlagen sowie häufige (technische) Fehler bei Diplomprüfungen besprochen.

Assessment and permitted materials

1. Alle TeilnehmerInnen, die auf Moodle für den Klausurenkurs freigeschaltet sind, erhalten eine Beurteilung im Sammelzeugnis in Form von teilgenommen+ oder teilgenommen-.
2. Für die Beurteilung teilgenommen+ muss eine der beiden Klausuren ausgearbeitet und hochgeladen werden. Wer keine Klausur hochlädt, erhält teilgenommen-.
3. Aus Kapazitätsgründen kann die Korrektur einer hochgeladenen Klausur aber nur jenen TeilnehmerInnen zugesagt werden, die über das System angemeldet sind. Dass auch Klausuren von TeilnehmerInnen auf der Warteliste korrigiert werden, können wir daher nicht versprechen.
4. Wer keine Beurteilung will, muss sich bis spätestens 23. April 24:00 Uhr vom Klausurenkurs abmelden. Dadurch endet aber auch die Freischaltung auf Moodle.

Minimum requirements and assessment criteria

Die Klausur wird wie bei der FÜM II benotet, damit die Studierenden wissen, wie die Prüfung ausgegangen wäre. Im Zeugnis wird der Kurs jedoch nur „mit Erfolg teilgenommen“, oder „ohne Erfolg teilgenommen“ bewertet, damit die Klausuren ohne Druck wegen einer negativen Note im Zeugnis mitgeschrieben werden können.

Kriterien für "mit Erfolg teilgenommen“:
- Teilnahme an einer Klausur

Examination topics

Der Prüfungsstoff orientiert sich an den jeweiligen Schwerpunkten der FÜM II, kann aber auch die Inhalte anderer Pandekten oder Bereiche des bürgerlichen Rechts beinhalten. Der Stoff wird daher jeweils aus dem Pool von Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil, Sachenrecht, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT, Familienrecht, Erbrecht, IPR ausgewählt.

Reading list

Aktuelle Gesetzesausgabe (Kodex Bürgerliches Recht, Paragraph oä) in der jeweils aktuellen Fassung

Die für den Prüfungsstoff relevanten Lehrbehelfe entnehmen Sie dem Aushang des Instituts unter dem Link https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Studienbehelfe_ab_Maerz_2020.pdf

Association in the course directory

Last modified: Th 09.04.2020 11:27