Universität Wien

030474 PF Compulsory Practical Exercise on Civil Procedure (2016W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work

Nähere Informationen siehe Institutshomepage http://zvr.univie.ac.at

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 110 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

  • Tuesday 11.10. 18:00 - 20:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Tuesday 18.10. 18:00 - 20:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Tuesday 25.10. 18:00 - 20:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Tuesday 08.11. 18:00 - 20:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Tuesday 15.11. 18:00 - 20:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Tuesday 22.11. 18:00 - 20:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Tuesday 29.11. 18:00 - 20:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Tuesday 06.12. 18:00 - 20:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Tuesday 13.12. 18:00 - 20:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Tuesday 10.01. 18:00 - 20:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Tuesday 17.01. 18:00 - 20:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Tuesday 24.01. 18:00 - 20:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Aims, contents and method of the course

In der Übung wird durch die Lösung von praxisrelevanten Fällen unter Mitarbeit der Studierenden das Zivilverfahrensrecht und seine internationalen Bezüge erörtert. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet dabei das Erkenntnisverfahren; darüber hinaus wird das Exekutions- und Insolvenzverfahren in Grundzügen behandelt. Eine sorgfältige Vorbereitung auf die Übungseinheiten an Hand der im Vorfeld zur Verfügung gestellten Fälle ist unumgänglich, da die Kenntnis bereits durchgenommener Stoffgebiete sowohl bei spätere Übungseinheiten als auch bei beiden Klausuren vorausgesetzt wird.

Assessment and permitted materials

Im Rahmen der Pflichtübung wird der mündlichen Mitarbeit ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Studierenden haben die Möglichkeit, die im Vorfeld bereit gestellten Fälle vorzubereiten und Einzelprobleme im Zuge der gemeinsamen Aufarbeitung in der Stunde zu lösen.

Der Anspruch auf ein Pflichtübungszeugnis besteht bei insgesamt positiver Beurteilung der beiden schriftlichen Klausuren (= eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend"). Unzureichende Klausurnoten bzw versäumte Klausuren können durch mündliche Mitarbeit wettgemacht werden. Eine Klausur muss jedenfalls positiv absolviert werden.

Bei der Klausur darf (und soll) ein unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.

Die Anwesenheitspflicht besteht nur für die ersten Einheit. Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet.

Für die weiteren Einheiten besteht keine Anwesenheitspflicht.

Die Studierenden sind nicht verpflichtet, sich abzumelden. Wer an der ersten Klausur nicht teilnimmt, wird automatisch abgemeldet.

Minimum requirements and assessment criteria

Im Rahmen der Pflichtübung wird der mündlichen Mitarbeit ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Studierenden haben die Möglichkeit, die im Vorfeld bereit gestellten Fälle vorzubereiten und Einzelprobleme im Zuge der gemeinsamen Aufarbeitung in der Stunde zu lösen.

Der Anspruch auf ein Pflichtübungszeugnis besteht bei insgesamt positiver Beurteilung der beiden schriftlichen Klausuren (= eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend"). Unzureichende Klausurnoten bzw versäumte Klausuren können durch mündliche Mitarbeit wettgemacht werden. Eine Klausur muss jedenfalls positiv absolviert werden.

Bei der Klausur darf (und soll) ein unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.

Die Anwesenheitspflicht besteht nur für die ersten Einheit. Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet.

Für die weiteren Einheiten besteht keine Anwesenheitspflicht.

Die Studierenden sind nicht verpflichtet, sich abzumelden. Wer an der ersten Klausur nicht teilnimmt, wird automatisch abgemeldet.

Examination topics

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Last modified: Th 31.03.2022 00:15