030489 SE Seminar: "The principles of criminal law and criminal procedure through the ages" (2016S)
Seminar for Master and Doctoral Candidates
Continuous assessment of course work
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Blocklehrveranstaltung von 19.05. - 20.05.2016Anmeldung: von 6. Februar bis 3. März 2016 über UNIVIS (u:space).
Aus den Bewerbern werden nach Anmeldeschluss nach dem Zufallsprinzip die Teilnehmer bestimmt (die Reihenfolge der Anmeldungen ist nicht maßgebend) und verständigt. Die übrigen Bewerber kommen auf eine Warteliste. Die endgültige Vergabe der Themen erfolgt in der Vorbesprechung.ACHTUNG: Wer ohne wichtigen Grund zur 1. Stunde am 10. März 2016 nicht kommt, wird von der Teilnehmerliste gestrichen, der Platz wird nach der Warteliste vergeben.
Aus den Bewerbern werden nach Anmeldeschluss nach dem Zufallsprinzip die Teilnehmer bestimmt (die Reihenfolge der Anmeldungen ist nicht maßgebend) und verständigt. Die übrigen Bewerber kommen auf eine Warteliste. Die endgültige Vergabe der Themen erfolgt in der Vorbesprechung.ACHTUNG: Wer ohne wichtigen Grund zur 1. Stunde am 10. März 2016 nicht kommt, wird von der Teilnehmerliste gestrichen, der Platz wird nach der Warteliste vergeben.
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Mo 08.02.2016 12:00 to Th 03.03.2016 23:59
- Deregistration possible until Sa 05.03.2016 23:59
Details
max. 15 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
1. Termin und Vorbesprechung am Donnerstag, 10. März 2016, 13:30 bis 15 Uhr,
Institut für Strafrecht, Schenkenstraße 4, Besprechungsraum im 2.Stock
- Thursday 19.05. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Friday 20.05. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
Für eine positive Beurteilung des Seminars:
Referat mit schriftlicher Zusammenfassung (1-2 Seiten), Diskussionsbeteiligung (auch zu den anderen Referaten), Seminarbericht (2-4 Seiten).Für die Diplomarbeit zusätzlich: Wissenschaftliche Arbeit (4 ECTS-Punkte), die auf dem im Rahmen des Diplomandenseminars gehaltenen Referat basiert. Dafür gelten die Richtlinien der Studienprogrammleitung und das Merkblatt - siehe Institutshomepage:
https://strafrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_strafrecht_kriminologie/Fuchs/HF/W2012/Merkblatt_Fuchs_2013-08-10.pdf
Referat mit schriftlicher Zusammenfassung (1-2 Seiten), Diskussionsbeteiligung (auch zu den anderen Referaten), Seminarbericht (2-4 Seiten).Für die Diplomarbeit zusätzlich: Wissenschaftliche Arbeit (4 ECTS-Punkte), die auf dem im Rahmen des Diplomandenseminars gehaltenen Referat basiert. Dafür gelten die Richtlinien der Studienprogrammleitung und das Merkblatt - siehe Institutshomepage:
https://strafrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_strafrecht_kriminologie/Fuchs/HF/W2012/Merkblatt_Fuchs_2013-08-10.pdf
Minimum requirements and assessment criteria
siehe oben unter "Art der Leistungskontrolle..."
Examination topics
siehe oben unter "Ziele, Inhalte..."
Reading list
Literatur: folgt für jedes Thema.
Association in the course directory
Last modified: Th 31.03.2022 00:15
"Niemand darf dazu gezwungen werden, sich selbst zu belasten." Uns erscheint es heute als selbstverständlich, dass der Beschuldigte schweigen und auch straflos lügen darf und dass auch ein Zeuge nicht unter Wahrheitspflicht dazu gezwungen werden darf, sich selbst zu belasten. Aber es ist noch gar nicht so lange her, dass Geständnisse durch Folter erpresst oder doch zumindest Lügenstrafen über den leugnenden Angeklagten verhängt wurden. Und sollte man den Grundsatz heute nicht relativieren? Den gefassten Terroristen dazu zwingen, seine Komplizen zu nennen und weitere geplante Terrorakte zu verraten?
Das Seminar wird solchen und ähnlichen Fragen für die wichtigsten Grundsätze des Straf- und Strafprozessrechtes nachgehen.
* Wann und wo ist der Grundsatz entstanden? Was war seine ursprüngliche Bedeutung und welche Fallgestaltungen sollte er erfassen?
* Wie hat sich der Grundsatz im Laufe der Zeit gewandelt und weiterentwickelt?
* Was ist heute sein Inhalt? Wo ist der Grundsatz gesetzlich geregelt, wie rechtlich verankert? Wie versteht ihn die Rechtsprechung? Welche praktische Bedeutung hat er heute?
* Welchen Zweck hat der Grundsatz, welche Bedeutung hat er heute im Gefüge der gesamten Rechts- und Gesellschaftsordnung? Wie könnte / sollte er weiterentwickelt werden?Ziel des Seminars ist ein vertieftes Verständnis der Grundsätze und der Werte, für die sie stehen.
Folgende Grundsätze werden behandelt:
1) Nulla poena sine lege - Keine Strafe ohne Gesetz
2) Nulla poena sine culpa - der Schuldgrundsatz
3) Cogitationis poenam nemo patitur - Verbot des Gedankenstrafrechts und Grundsatz der straflosen Vorbereitung
4) Ultima-ratio- Prinzip
5) Nemo tenetur se ipsum accusare - Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung
6) Anklagegrundsatz
7) Materielle Wahrheit und amtswegige Wahrheitsforschung
8) Audiatur et altera pars - Grundsatz des rechtlichen Gehörs
9) Unschuldsvermutung
10) Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung
11) Öffentlichkeit der Hauptverhandlung
12) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Strafverfolgung
13) freie Beweiswürdigung und in dubio pro reo
14) Ne bis in idem - Rechtskraft und DoppelverfolgungsverbotMethode: Referate der Teilnehmer und Diskussion. Die Teilnehmer bekommen entsprechende Literaturhinweise, insbesondere zum historischen Teil.Weitere Informationen: Dr. Martin Stricker, Institut für Strafrecht und Kriminologie, martin.stricker@univie.ac.at und bei den Lehrveranstaltungsleitern.