Universität Wien

030498 UE Exercise in Case Analysis in Criminal Law for Beginners (2018S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 64 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

14.3.2018 Erste Einheit - Es besteht Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führ zu einer automatischen Abmeldung!

Mi, 6.6.2018 19.00 - 20.00 Uhr im U13 Klausur
Mi, 20.6.2018 19.00 - 20.00 Uhr im U13 Ersatzklausur

  • Wednesday 14.03. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Wednesday 21.03. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Wednesday 11.04. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Wednesday 18.04. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Wednesday 25.04. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Wednesday 02.05. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Wednesday 09.05. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Wednesday 16.05. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Wednesday 23.05. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Wednesday 30.05. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Wednesday 06.06. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Wednesday 13.06. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Wednesday 20.06. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Aims, contents and method of the course

Die Anfängerübung beginnt am Mittwoch, dem 14. März 2018 und findet wöchentlich statt. Es werden gemeinsam Fälle mündlich besprochen.
Inhaltlich beschäftigt sich die Anfängerpflichtübung ausschließlich mit der Falllösungstechnik sowie dem materiellen Strafrecht (AT I, BT I). Dieser Stoff (und nicht nur, was in der Übung besprochen wurde) ist auch Klausurgegenstand. Ziel ist das Erlernen der strafrechtlichen Falllösungstechnik sowie Grundkenntnissen des Allgemeinen und des Besonderen Teils, die in der nachfolgenden PÜ vertieft werden können.
Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet. Die Fälle finden Sie rechtzeitig vor Beginn der Lehrveranstaltung im Internet.
Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!

Assessment and permitted materials

Es gibt eine schriftliche Klausur. Sollte die erste Klausur negativ ausfallen oder nicht mitgeschrieben werden, besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einer Ersatzklausur. Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist zwingend eine positive Klausur erforderlich.

Minimum requirements and assessment criteria

Die Endnote entspricht der Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach mündlicher Mitarbeit:
- 0 bis 1 Mitarbeitsplus verschlechtert die Note um einen Grad.
- Bei 2 bis 6 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote.
- 7 Mitarbeitsplus oder mehr verbessern die Note um einen Grad.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung! (§ 10 Abs 6 erster Satz der Satzung der Universität Wien)
Bei den Klausuren dürfen nur reine Gesetzestexte und unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angabe oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt, ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Examination topics

Reading list

Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter:
https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/

Association in the course directory

Last modified: Th 31.03.2022 00:15