030498 UE Exercise in Case Analysis in Criminal Law for Beginners (2018W)
Continuous assessment of course work
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Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Sa 08.09.2018 00:01 to Mo 24.09.2018 23:59
- Deregistration possible until Fr 19.10.2018 23:59
Details
max. 64 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Tuesday 09.10. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 16.10. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 23.10. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 30.10. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 06.11. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 13.11. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 20.11. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 27.11. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 04.12. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 11.12. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 08.01. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 15.01. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 22.01. 19:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
Es gibt eine schriftliche Klausur. Sollte die erste Klausur negativ ausfallen oder nicht mitgeschrieben werden, besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einer Ersatzklausur. Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist zwingend eine positive Klausur erforderlich.
Minimum requirements and assessment criteria
Die Endnote entspricht der Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach mündlicher Mitarbeit:
- 0 bis 1 Mitarbeitsplus verschlechtert die Note um einen Grad.
- Bei 2 bis 6 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote.
- 7 Mitarbeitsplus oder mehr verbessern die Note um einen Grad.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung! (§ 10 Abs 6 erster Satz der Satzung der Universität Wien)
Bei den Klausuren dürfen nur reine Gesetzestexte und unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angabe oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt, ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
- 0 bis 1 Mitarbeitsplus verschlechtert die Note um einen Grad.
- Bei 2 bis 6 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote.
- 7 Mitarbeitsplus oder mehr verbessern die Note um einen Grad.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung! (§ 10 Abs 6 erster Satz der Satzung der Universität Wien)
Bei den Klausuren dürfen nur reine Gesetzestexte und unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angabe oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt, ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Examination topics
Reading list
Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter:
https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Association in the course directory
Last modified: Th 31.03.2022 00:15
Inhaltlich beschäftigt sich die Anfängerpflichtübung ausschließlich mit der Falllösungstechnik sowie dem materiellen Strafrecht (AT I, BT I). Dieser Stoff (und nicht nur, was in der Übung besprochen wurde) ist auch Klausurgegenstand. Ziel ist das Erlernen der strafrechtlichen Falllösungstechnik sowie Grundkenntnissen des Allgemeinen und des Besonderen Teils, die in der nachfolgenden PÜ vertieft werden können.
Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet. Die Fälle finden Sie rechtzeitig vor Beginn der Lehrveranstaltung im Internet.
Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!