Universität Wien

030498 PUE Exercise in Labour Law and Law of Social Security (2021W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work
REMOTE

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 70 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

Monday 11.10. 09:00 - 10:30 Digital
Wednesday 20.10. 09:00 - 10:30 Digital
Wednesday 27.10. 09:00 - 10:30 Digital
Wednesday 03.11. 09:00 - 10:30 Digital
Wednesday 10.11. 09:00 - 10:30 Digital
Thursday 18.11. 16:30 - 18:00 Digital
Wednesday 24.11. 09:00 - 10:30 Digital
Wednesday 01.12. 09:00 - 10:30 Digital
Monday 06.12. 09:00 - 10:30 Digital
Wednesday 15.12. 09:00 - 10:30 Digital
Wednesday 12.01. 09:00 - 10:30 Digital
Wednesday 19.01. 16:30 - 18:00 Digital

Information

Aims, contents and method of the course

Das Konzept der Übung beruht darauf, den Studierenden ein möglichst umfassendes Bild des Arbeits- und Sozialrechts unter Einbeziehung seiner praktischen Relevanz zu vermitteln. Die Übung dient dabei der Vorbereitung auf die Modulprüfung. Der inhaltliche Schwerpunkt der Lehrveranstaltung liegt auf der
systematischen Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Arbeits- und Sozialrechts.

Die Aufarbeitung des Lehrstoffes erfolgt nach einer kurzen theoretischen Einführung in den jeweiligen Themenbereich anhand der Lösung praktischer Fallbeispiele unter Berücksichtigung von aktuellen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur. Dabei werden aktuelle Problembereiche aufgegriffen und diskutiert. Die Vorbereitung der Fälle erfolgt durch die Studierenden zu Hause im Vorfeld der jeweiligen Einheit. Die Übung dient schließlich der gemeinsamen Falllösung und Diskussion.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Übung sind die Studierenden in der Lage, arbeits- und sozialrechtliche Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren, konkrete Fallbeispiele anhand von Gesetzestexten eigenständig zu lösen und in Diskussionen mit Fachleuten als kompetente Gesprächspartner aufzutreten.

Assessment and permitted materials

Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von drei Teilleistungen:

1. Mündliche Leistung – Mitarbeit
2. Zwischenklausur
3. Endklausur zum Gesamtstoff der UE

Die aktive Mitarbeit ist ausdrücklich erwünscht. Die Mitarbeit stellt die Mitwirkung bei den Falllösungen (auch selbständige Falllösung) dar. Die Bewertung der Mitarbeit erfolgt aufgrund der Gesamtschau der Mitarbeitslisten, die in jeder Einheit geführt werden. Die Pluspunkte für die Mitarbeit werden am Ende jeder Einheit in die Liste eingetragen. Studierende, die sinnvolle Kommentare (die dahingehende Bewertung obliegt ausschließlich den UE-Leiter*innen) abgegeben oder einen Teil eines Falls (zutreffend oder jedenfalls vertretbar) gelöst haben, erhalten einen Pluspunkt.

Bei der Klausur ist das Verwenden einer unkommentierten Gesetzesausgabe erlaubt und erwünscht.

Minimum requirements and assessment criteria

Der Leistungsnachweis ist im Verlauf der Übung zu erbringen und es besteht Anwesenheitspflicht. Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.

Der Beurteilungsmaßstab setzt sich wie folgt zusammen:

1. Aktive mündliche Mitarbeit und aktive Teilnahme an den Diskussionen (10%)
2. Zwischenklausur (45%)
3. Klausur (45%)

Für eine positive Note sind insgesamt 51% erforderlich.

Examination topics

Die Themenbereiche, die im Kurs besprochen wurden, ergänzt durch die angegebene Literatur.

Reading list

Aktuelle Lehrbücher zum österreichischen Arbeitsrecht und Sozialrecht, etwa:

Marhold/Friedrich, Österreichisches Arbeitsrecht 4. Auflage (2021) [erscheint voraussichtlich im September 2021]
Kietaibl, Arbeistrecht I 11. Auflage (2020)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II 11. Auflage (2020)
Tomandl, Grundriss des österreichischen Sozialrechts 7. Auflage (2019)
Pfeil, Österreichisches Sozialrecht 12. Auflage (2018)
Resch, Sozialrecht 8. Auflage (2020)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen 9. Auflage (2020)
Diese Literaturangaben stellen rein eine Empfehlung dar, es kann auch mit anderen Werken gearbeitet werden.

Gesetzesausgaben:
Kodex Studienausgabe Arbeitsrecht – in der aktuellsten Auflage
Kodex Studienausgabe Sozialrecht – in der aktuellsten Auflage
Rechtsinformationssystem des Bundes - www.ris.gv.at (Anmerkung: Kostenloser Zugang zum geltenden österreichischen Bundes- und Landesrecht sowie zur höchstgerichtlichen Judikatur. Sie können die für die LV notwendigen Gesetzestexte (überwiegend ASVG-Bestimmungen) - alternativ zur Verwendung einer gebundenen Gesetzessammlung - aus dem RIS ausdrucken und in die LV (nicht jedoch zur Klausur) mitnehmen.)

Zusätzliche Übungsbücher:
Brameshuber/Kóvacs (Hrsg), Übungsbuch. Österreichisches Arbeitsrecht (2019)
Mazal (Hrsg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht 11. Auflage (2020)

Association in the course directory

Last modified: Fr 12.05.2023 00:12